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Projekt Zeitungszeugen: Der Freistaat Bayern als Zensor

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Ein Kommentar von Simon Möller.

Die Art, auf die sich die deutsche Öffentlichkeit mit ihrer Vergangenheit beschäftigt, war schon immer von Schizophrenie geprägt. Einerseits hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung 1949 die eigene Entnazifizierung zur konsequenten Aufgabe gemacht, z.B. durch die hohen Strafandrohungen der §§ 84 ff. StGB („Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“). Andererseits ist diese Auseinandersetzung immer lückenhaft geblieben, in manchen Gebieten blieb sie ganz aus. Ein eher unbekanntes Beispiel: Die Gesetzessammlung, in der die meisten Juristen die §§ 84 ff. StGB nachlesen, ist nach Heinrich Schönfelder benannt, einem engagierten Nazi.

Dass der Freistaat Bayern, namentlich das bayerische Finanzministerium, nun die Publikation von historischen Zeitungen verbieten will, passt insofern ins Schema. Das ist nicht nur politisch bedenklich, sondern auch rechtlich: Denn der Freistaat Bayern bedient sich dabei nicht eines Instrumentes des Ordnungsrechts, z.B. dem JuSchG, sondern macht Urheberrechte geltend. Artikel vollständig lesen

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