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Ein Gastbeitrag von Dagmar Gräfin Kerssenbrock.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag kann man mit vier Worten beschreiben: Nichts Neues aus Karlsruhe! Gleichzeitig ist dieses „nichts Neues“ das Bedeutende des Urteils, das Entscheidende für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Artikel vollständig lesen
Das Bundeverfassungsgericht hat heute in einem Urteil verkündet, dass der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig ist. Dies geht aus mehreren aktuellen Meldungen von Pressevertretern hervor, die an der öffentlichen Urteilsverkündung teilgenommen haben.
So verstießen die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats gegen das grundgesetzliche Gebot der Staatsferne. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen” müsse demnach drastisch reduziert werden. Außerdem sollen Politiker bei der Auswahl anderer Mitglieder des Fernsehrates keinen bestimmenden Einfluss mehr ausüben dürfen.
Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit einer heftigen Diskussion über die Besetzung einzelner ZDF-Posten vor einigen Jahren.
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Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Veränderung ansteht, wird daraus meist ein heikles Politikum. Kein Wunder: Rundfunk muss staatsfern sein, seinen Rahmen geben aber Staatsverträge vor. Auch das jüngste Projekt von ARD und ZDF ist ein Problemfall. Die Anstalten planen einen gemeinsamen Jugendkanal für 14-29-Jährige, wie vor gut einem Jahr bekannt wurde; im Gegenzug steht die Kürzung der Digitalkanäle im Raum.
Ende Oktober dieses Jahres wiesen die Regierungschefs der Länder schließlich ARD und ZDF in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zurecht. Die Sender hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Das inhaltliche Konzept sei noch nicht schlüssig, der Bedarf für ein solches Programm sei noch nicht geklärt, der Kanal könne am Ende doch teurer werden als geplant. Einmal mehr stellt sich die Frage: Welche Vorgaben dürfen Regierungschefs, darf der Staat im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Programm treffen?
Nun bezieht die stellvertretende Vorsitzende im NDR-Verwaltungsrat Dagmar Gräfin Kerssenbrock Position zum MPK-Beschluss. Ihr Fazit ist eindeutig: „Der Beschluss hat keine rechtliche Grundlage”, statuiert sie in einem Positionspapier. Gräfin Kerssenbrock erklärt im Telemedicus-Interview, warum sie den Beschluss der Regierungschefs für rechtswidrig hält. Artikel vollständig lesen
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Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen. Damit reagiert der Netzbetreiber auf die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender. Das hat die FAZ am Montag berichtet.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben erst kürzlich die Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW gekündigt. Damit sollen jährlich Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro eingespart werden. Aus Sicht der Sender sei die Zahlung von Einspeiseentgelten heute nicht mehr gerechtfertigt. Artikel vollständig lesen
Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Facebook? Darüber entwickelt sich in Deutschland und Österreich Streit. Artikel vollständig lesen
„Wohin gehst du, Jugendmedienschutz,” fragten das ZDF, die ARD und die evangelische und katholische Kirche vergangene Woche in Mainz. Eingeladen hatten sie zur JuMeta, einer Tagung zur Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Ich war dort, um nach der Antwort zu suchen. Gefunden habe ich aber nicht einmal die richtigen Fragen. Artikel vollständig lesen