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Prof. Dr. Hoeren zum GEMA-Youtube-Streit

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Prof. Dr. Hoeren von der Uni Münster hat vorgestern eine sehr lesenswerte Stellungnahme zum GEMA-Youtube-Streit veröffentlicht. In dieser nimmt er die vom LG Hamburg angesprochene Verpflichtung von Youtube zur manuellen Wortfilterung unter die Lupe. Diese Vorsorgemaßnahme soll den zukünftigen Upload von gemeldeten, rechtsverletzenden Content verhindern. Aus der Stellungnahme:

„Rein faktisch werden die Nutzer sehr schnell durch falsche oder unvollständige Dateinamen den Filter umgehen. Auch besteht die Gefahr des grundrechtsrelevanten Overblocking, da durch die Wortfilter auch Videos identifiziert würden, die das gesuchte Werk gar nicht enthalten. So zeigen sich bei Eingabe eines der streitgegenständlichen Lieder „Im Kindergarten“ von Rolf Zuckowski 183 Treffer bei Youtube, einschließlich Videos zum hier diskutierten Urteil. All diese müßten erst einmal gesperrt werden. Das Gericht schlägt dann zwar vor, doch die betroffenen User vorab einzubinden und diese verfahrensmäßig vor der Sperrung über die „bedenklichen“ Schlüsselbegriffe zu informieren. Doch das ist mühevoll und kompliziert. Wer weiß schon, ob etwas rechtens ist? Und: Rührt sich der User nicht, käme es wohl zur Sperrung. Insofern würden viel Unschuldige durch ein solches Notice and Take Down Verfahren eingeschüchtert und in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt.“

Leider hat das LG Hamburg versäumt näher darauf einzugehen, ob und inwieweit das Wortfilter-System überhaupt wirtschaftlich zumutbar ist. Denn gerade die manuelle Nutzung des Wortfilters, der Verfahrensablauf und die gegebenenfalls anschließende Entfernung von Videos infolge einer Take Down Notice ist in Anbetracht der Millionen von Musikvideos auf Youtube kostspielig und zeitaufwendig.

Es bleibt abzuwarten, ob die Berufungsinstanz sich zu diesen Punkten äußern wird. Dieses ist schließlich nicht nur für Youtube, sondern auch für weitere Hostprovider von Bedeutung.

Weiter zur Stellungnahme von Prof. Dr. Hoeren bei beck.de.
Telemedicus zum erstinstanzlichen Urteil. Artikel vollständig lesen

GEMA vs. YouTube: Nächste Runde eingeläutet

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Die GEMA hat heute im Streit gegen YouTube Berufung eingelegt. Gegenstand der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg. YouTube wurde hierin verpflichtet, durch Vorkehrungen einen zukünftigen Upload der streitgegenständlichen GEMA-Werke zu verhindern. Als Täter haftet das Video-Portal bislang nicht. Ziel der Verwertungsgesellschaft ist laut ihrer Pressemitteilung:

… dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform in Deutschland generell unterlässt. Denn: YouTube lehnt zwar jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte.

Die Google-Tochter zögert aber nicht: Betroffen von den ihr aufgelegten Prüfpflichten geht diese nun ebenso in die Berufung. Da die bisherigen Lizenzverhandlungen erfolglos blieben, ist mit einer zeitnahen Lösung nicht zu rechnen.

Zum Bericht bei heise.de.
Telemedicus zum erstinstanzlichem Urteil. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Der Streit GEMA vs. Youtube im Detail

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Vergangene Woche hat das Hamburger Landgericht im Streit GEMA gegen Youtube entschieden. Danach muss Youtube sieben Videos vom Netz nehmen, die GEMA-Musik enthielten. Youtube sei zwar nicht voll für die Videos der Nutzer verantwortlich, so das Gericht. Doch der Videohoster muss eingreifen, sobald er darüber benachrichtigt wird, dass ein Video fremde Urheberrechte verletzt. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Youtube, Filesharing, Abmahnungen

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+++ LG Hamburg entscheidet im Streit GEMA vs. YouTube

+++ EuGH entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung und Filesharing

+++ Politik streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung

+++ EU-Parlament: Fluggastdatentransfer abgesegnet

+++ Koalition streitet über Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch

+++ ELENA: Alle Daten gelöscht

+++ CISPA: US-Regierung übt Kritik Artikel vollständig lesen

BBC sendet über YouTube

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Ab sofort veröffentlicht die britische Rundfunkanstalt BBC ausgewählte Auschnitte ihres Fernsehprogramms über YouTube. Das gaben die beiden Unternehmen heute bei einer Pressekonferenz bekannt. Die kurzen Videoclips sollen vor allem einen Werbeeffekt für das normale Fernsehprogramm haben. Außerdem sollen über die Internetsendungen neue Zielgruppen erreicht werden. Artikel vollständig lesen