Das Bewertungsportal Yelp darf bestimmte Bewertungen hervorheben und andere ignorieren. Das hat der BGH am 14.01.2020 entschieden (Urt. v. 14.01.2020, Az. VI ZR 495/18). Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor.
Artikel vollständig lesen
+++ OLG München: Yelp darf Gesamtbewertung nicht verzerren
+++ EuGH: Geschmack von Lebensmitteln ist kein Werk
+++ Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel
+++ EU-Kommission: Fingerabdrücke im Personalausweis sollen Pflicht werden
+++ Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU-Urheberrechtsreform Artikel vollständig lesen