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BGH: Das Yelp-Urteil im Detail

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Das Bewertungsportal Yelp darf bestimmte Bewertungen hervorheben und andere ignorieren. Das hat der BGH am 14.01.2020 entschieden (Urt. v. 14.01.2020, Az. VI ZR 495/18). Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor.
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Wochenrückblick: Yelp, Lebensmittelgeschmack, Digitalkabinett

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+++ OLG München: Yelp darf Gesamtbewertung nicht verzerren

+++ EuGH: Geschmack von Lebensmitteln ist kein Werk

+++ Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel

+++ EU-Kommission: Fingerabdrücke im Personalausweis sollen Pflicht werden

+++ Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU-Urheberrechtsreform Artikel vollständig lesen

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