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+++ Klage gegen Facebook: Wiener Gericht hält sich für unzuständig Artikel vollständig lesen
Europäischer Austausch im Informationsrecht lebt und muss gelebt werden. Unter dieser Devise veranstalteten die Babes-Bolyai-Universität in Cluj-Napoca (Klausenburg) und die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am 25. und 26. Mai 2018 ihren zweiten gemeinsamen Workshop zum Europäischen Informationsrecht. Zwischen den Universitäten und den beiden ausrichtenden Professoren, Jürgen Taeger aus Oldenburg und Mihaela Dragan aus Cluj, besteht bereits seit einigen Jahren eine intensive wissenschaftliche Partnerschaft, welche in der Initiierung und Etablierung der Konferenz mündete. Artikel vollständig lesen
+++ GA Bobek: Max Schrems kann nur in eigener Sache als Verbraucher klagen
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+++ EuGH zu Urheberrechtsverletzungen bei kommerziellen Links
+++ EuGH: Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software nicht unlauter
+++ Generalanwalt: Fluggastdatenabkommen mit Kanada ist rechtswidrig
+++ Generalanwältin: Unterschiedliche Steuern für digitale Werke rechtmäßig
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Das OLG Köln hat am 24. Juni ein weiteres Urteil im Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Werbeblocker Adblock Plus gefällt (Az.: 6 U 149/15). Im Berufungsverfahren hat das bekannte Medienhaus erstmals einen Teilerfolg errungen. Wie zuvor in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, hält das Gericht das Geschäftsmodell der Beklagten – das bezahlte Whitelisting – für unzulässig. Die Entscheidung stellt zugleich die erste Niederlage des Kölner Unternehmens Eyeo dar. Hier eine Analyse der Urteilsgründe: Artikel vollständig lesen
Das Landgericht München I hat eine Klage der Süddeutschen Zeitung gegen den Werbeblocker Adblock Plus abgewiesen (Urteil vom 22.03.2016, Az. 33 O 5017/15). Damit folgt das Gericht dem bisherigen Trend in der Rechtsprechung, wonach der Vertrieb von Werbeblockern grundsätzlich als rechtskonform eingestuft wird. Die Eyeo GmbH als Hersteller von Adblock Plus hatte sich schon in der Vergangenheit in zahlreichen Gerichtsverfahren (erfolgreich) zu Wehr gesetzt. Artikel vollständig lesen
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegenüber Facebook wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke eingeleitet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde von gestern hervor.
Demnach bestehe der Anfangsverdacht des sogenannten Konditionenmissbrauchs gegenüber den Nutzern – durch Nutzungsbedingungen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das BKartA hat erhebliche Zweifel, ob die Einwilligungen der Nutzer in die Datenerhebung und -nutzung nach nationalem Datenschutzrecht zulässig ist. Im weiteren Verlauf des Verfahrens will die Behörde eng mit verschiedenen Institutionen im Bereich Daten- und Verbraucherschutz sowie Wettbewerbsaufsicht zusammen arbeiten.
Zur Pressemitteilung des BKartA. Artikel vollständig lesen