Der BGH hat heute entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Nutzer-Daten zulässig ist. Unternehmen dürfen nicht mehr benötigte Datenbestände an Dritte weiterverkaufen – und das auch ohne Einwilligung des Nutzers, so der BGH. Wurden die Daten eines Nutzers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht, könne der betroffene Nutzer dem Weiterverkauf seiner Daten nicht widersprechen – es gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz.
Die Entscheidung kommt wenig überraschend. Die Erschöpfung eines Widerspruchsrechtes wurde schon seit einiger Zeit in der juristischen Literatur diskutiert. Nichtsdestotrotz wird die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben. Artikel vollständig lesen
Bauhaus Möbel sind teuer und werden durch das Urheberrecht geschützt. Dieser Schutz gilt auch, wenn Fälschungen aus Italien nach Deutschland importiert werden, so der EuGH. Denn der EuGH hat letzte Woche auf einer Vorlagefrage des BGH entschieden, dass die Warenverkehrsfreiheit zugunsten des Urheberrechtsschutzes eingeschränkt werden kann. Artikel vollständig lesen