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LG Berlin zu Musikverlagen in der GEMA

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Das LG Berlin hat im Mai entschieden, dass die Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA nicht unzulässig ist. Einen entsprechenden Feststellungsantrag wies das Gericht ab. Mittlerweile liegt Telemedicus das Urteil im Volltext vor (Az.: 16 O 75/13). Damit befasst sich innerhalb eines kurzen Zeitabschnittes erneut ein Gericht mit der umstrittenen Frage, inwiefern Verlage an den Ausschüttungen von urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften beteiligt werden können. Artikel vollständig lesen

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