Das BVerfG hat heute entschieden, dass die Wahlcomputer, die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden, nicht verfassungsgemäß waren. Der Wahlprüfungsbeschwerde, die maßgeblich vom Chaos Computer Club betrieben worden war, war somit größtenteils erfolgreich.
Das BVerfG hat jedoch Wahlcomputer nicht für generell unzulässig erklärt. Elektronische Wahlmaschinen müssen aber wegen des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl hohen Transparenzanforderungen genügen. Artikel vollständig lesen