Nachdem das Europäische Parlament nach heftigen Protesten ACTA abgelehnt hat, konzentrieren die Proteste sich nun auf CETA. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada – und das „neue ACTA”, so wird es jedenfalls behauptet.
Die EU-Kommission streitet allerdings ab, dass CETA „ACTA durch die Hintertür sei“. Die Texte seien sehr unterschiedlich und berücksichtigten, dass sich das Parlament gegen ACTA entschieden habe. Grund für Bedenken gibt es allerdings genug: Das Generalsekretariat des Rates der EU hat kürzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere die strafrechtlichen Vorgaben denen des ACTA Abkommens ähnelten. Es befürchte, dass ähnliche Proteste wie bei ACTA auch CETA behindern könnten. In Reaktion darauf will die EU in CETA laut European Digital Rights nun keine strafrechtlichen Regelungen mehr vorsehen.
Eigentlich wollten die EU und Kanada CETA noch dieses Jahr unterzeichnen. Vergangene Woche äußerte allerdings EU-Handelskommissar De Gucht, dass die Verhandlungen noch andauerten. Einige Schwierigkeiten seien nur politisch zu lösen. Ob CETA dieses Jahr noch kommt, ist deshalb unklar. Jedenfalls wird die EU wahrscheinlich ihr Möglichstes tun, um Ähnlichkeiten mit ACTA auszuschließen.
Die Meldung bei EDR
EU-Kommission zu CETA (pdf)
Gegenüberstellung von ACTA und CETA bei Michael Geist Artikel vollständig lesen
In der März-Ausgabe der Kommunikation und Recht (K&R) ging es unter anderem auch um ACTA. Joachim Schrey und Thomas Haug, zwei Frankfurter Juristen, veröffentlichten einen Artikel mit dem Titel „ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) – ohne Auswirkungen auf das deutsche und europäische Recht”. In dem Aufsatz geht es hauptsächlich um das zweite Kapitel des Abkommens, in dem der „Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” geregelt ist. Dabei weisen Schrey und Haug insbesondere darauf hin, dass das ACTA weder am europäischen noch am deutschen Recht etwas rütteln wird:
Für das europäische und deutsche Recht wird das ACTA keine Auswirkungen haben, da die im ACTA aufgestellten Mindestanforderungen an das Schutzniveau für geistige und gewerbliche Schutzrechte im europäischen und deutschen Recht bereits gewährleistet sind.
Die K&R hat den Artikel nun online frei zugänglich gemacht.
Zum Artikel im Internetauftritt der K&R.
Telemedicus zum Artikel 27, der ebenfalls im zweiten Kapitel steht.
Telemedicus zum Protest gegen ACTA. Artikel vollständig lesen
Das Urheberrechts-Abkommen ACTA wird von Deutschland vorerst nicht unterzeichnet. Das Auswärtige Amt hat eine entsprechende Weisung zurückgezogen, berichten zahlreiche Medien, z.B. Zeit Online.
Grund sind offenbar die schon seit Tagen anhaltenden Proteste gegen das Abkommen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte zunächst noch gesagt, sie sehe das Abkommen „nicht so kritisch, wie es einige Initiativen sehen” – nun will man offenbar zunächst abwarten, ob das Europäische Parlament das Abkommen ratifiziert. Schon vorher hatten einige osteuropäische Staaten die Unterzeichnung oder Ratifikation des Abkommens ausgesetzt. Im Hintergrund der Entscheidung stehen womöglich auch völkerrechtliche Bedenken: Wenn das Europäische Parlament die Ratifikation verweigert, aber Deutschland zuvor das Abkommen unterzeichnet hat, ergibt sich ein Interessenkonflikt. Vermutlich will Berlin nun zunächst abwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Für morgen sind in ganz Deutschland Demonstrationen gegen ACTA angemeldet.
Telemedicus wird über neue Entwicklungen berichten.
Telemedicus zur Kritik an ACTA, speziell zu der Frage, ob ACTA Internetsperren vorsieht.
Telemedicus zu den anstehenden Protesten.
Lesenswert: Carsten Knop in der FAZ fasst die bisherigen Entwicklungen zusammen. Artikel vollständig lesen
Nach europaweiten Demonstrationen regt sich nun auch in Deutschland breiter Protest gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Ziel ist es, das EU-Parlament daran zu hindern, dem Abkommen zuzustimmen. Der 11. Februar soll ein europaweiter Protesttag werden. Artikel vollständig lesen