„Vor 17 Jahren nutzten weniger als 1 % der Bevölkerung das Internet. Heute werden große Mengen an personenbezogenen Daten übermittelt und ausgetauscht, über den gesamten Globus – innerhalb von Bruchteilen von Sekunden“.
So begann Viviane Reding, erste EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, ihre heutige Vorstellung der Datenschutz-Verordnung – dem neuen Entwurf, der das europäische Datenschutzrecht vereinheitlichen und verbessern soll. Denn 17 Jahre ist die Verabschiedung der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG her, die das europäische Datenschutzrecht bis jetzt regelt.
Ein stolzes Alter für ein Werk, das im Zeitalter von Google, Facebook und Cloud Computing sich eigentlich an die technologischen Gegebenheiten anpassen müsste. Für Europa bedeutet die neue Verordnung: kein Wust von unterschiedlichen Regelungen mehr, kein Europa der unterschiedlichen Datenschutzgesetze, sondern ein einheitliches Recht für alle.
Zwar ist es nur ein Entwurf – der noch im EU-Ministerrat und Parlament verhandelt und abgestimmt werden muss und wahrscheinlich frühestens 2014 in Kraft treten wird. Trotzdem hat der Entwurf, der bereits Ende 2011 an die Öffentlichkeit gelangte, schon für erhebliche Aufregung gesorgt. Nicht nur in der EU. Artikel vollständig lesen
Viviane Reding und Bernd Neumann haben gepokert bis zuletzt. Pünktlich zur Berlinale haben die EG-Medienkommissarin und der Kulturstaatsminister aber nun doch noch einen Kompromiss gefunden: Die neue Fernsehrichtlinie soll noch im Februar fertig ausgehandelt sein. Der Entwurf müsste dann nur noch vom EU-Parlament ratifiziert werden.
Im Bereich des Product Placement konnte sich Deutschland mit seiner engen Linie nicht durchsetzen. Die Frankfurter Rundschau:
Schleichwerbung bleibt verboten, verkündete Viviane Reding dazu apodiktisch. Etwas kleinlauter sprach Bernd Neumann von einem sich abzeichnenden Kompromiss. Produktplatzierung innerhalb eines Programms solle grundsätzlich verboten bleiben. „In bestimmten Fällen und unter Einhaltung klarer Vorschriften ist sie ausnahmsweise zulässig. Die Produktplatzierung muss zumindest am Anfang und am Ende eines Programms klar gekennzeichnet sein.“
Das heißt: Product Placement steht zwar unter einem „grundsätzlichen“ Verbot, wird in der Praxis aber in den meisten Sendungen und Programmteilen erlaubt sein. Verbraucherschutzgesichtspunkten wird dadurch Rechnung getragen, dass Produktplatzierungen gesondert gekennzeichnet werden müssen. Artikel vollständig lesen