Gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die lange erwartete Berufungsentscheidung über das Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen verkündet (Az.: 11 U 84/14 (Kart)). Demnach sei ein Internetvertriebsverbot zulässig, ein Preissuchmaschinenverbot dagegen nicht. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor. Damit weicht das OLG in wesentlichen Teilen von der Entscheidung der Vorinstanz ab, über die ich bereits ausführlich berichtet hatte (Az.: 2-03 O 158/13). In dem Parallelverfahren über den Online-Vertrieb von Luxusparfums hat es einen Beweisbeschluss erlassen. Die Begründung – soweit aus der Pressemitteilung erkennbar – ist erstaunlich und dürfte die Diskussion noch einmal ankurbeln. Hier ein kurzer Kommentar: Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Bamberg hat vor wenigen Wochen einen Fall entschieden, der sich mit sogenannten „selektiven Vertriebssystemen” beschäftigt (Az. 1 HK O 31/13). Dieses Thema wird immer wieder relevant, wenn es darum geht, ob und wie Produkthersteller den weiteren Vertrieb ihrer Produkte bestimmen können. In diesem hat das Gericht entschieden, dass es sich um ein zulässiges selektives Vertriebssystem handelt.
Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen besonders interessant: Erstens erklärt das Gericht die Voraussetzungen für ein selektives Vertriebssystems wie im Lehrbuch. Zweitens lassen sich aber auch Rückschlüsse auf andere Verfahren ziehen, in denen Hersteller und Händler über Zulässigkeit einzelner Vertriebswege streiten. Artikel vollständig lesen
Vor drei Monaten hat das LG Frankfurt am Main einem Rucksackhersteller die Verwendung zweier Klauseln untersagt, mit denen er einem Vertragshändler den Online-Vertrieb untersagen wollte (Az.: 2-03 O 158/13). Erneut beschäftigte sich damit ein Gericht mit dieser kartellrechtlich sehr umstrittenen Frage, deren Lösung entscheidende Konsequenzen für den Online-Handel haben wird. Wir haben die Entscheidung mittlerweile im Volltext vorliegen. Ich habe sie mir einmal genauer angeschaut: Artikel vollständig lesen
Anfang Juni hat das OLG Schleswig-Holstein über die Zulässigkeit einer Klausel in einem selektiven Vertriebssystem entschieden (Az.: 16 U (Kart) 154/13). Die Entscheidung: Ein Hersteller darf den Vertrieb über Online-Handelsplattformern nicht ausnahmslos verbieten, wenn hierdurch der Wettbewerb beschränkt wird. Mittlerweile liegt die Entscheidung im Volltext vor. Telemedicus mit einer Analyse: Artikel vollständig lesen