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Aufsatz zu „Verträgen über Daten“ veröffentlicht

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Kurzer Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der PinG, die eine „Schwerpunktausgabe Dateneigentum” aufgelegt hat, ist ein Aufsatz von Lea Mackert und mir erschienen. Titel: Verträge über Daten – Eine Praxischeckliste.

Aus dem Abstract:

Der folgende Beitrag fasst die rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung zusammen, wenn Daten der zentrale Leistungsgegenstand eines Vertrages sind. Es geht nicht um Verträge mit dem Hauptzweck „Datenschutz“, sondern um Verträge, in denen Daten als Handelsware und Wirtschaftsgut behandelt werden. Solche Verträge können sich sowohl auf personenbezogene als auch auf nicht-personenbezogene Daten beziehen. Beide Kategorien von Daten sind wirtschaftlich relevant.

„Daten“ sind verkörperte Informationen und damit Regelungsobjekt verschiedener Rechtsgebiete. Zu berücksichtigen sind v. a. Anforderungen des Geheimnisschutzes nach wettbewerbs- und strafrechtlichen Vorschriften, des Urheberrechts, des allgemeinen Schuldrechts, und – soweit es um personenbezogene Daten geht – des Datenschutzrechts.

Die Idee des Artikels ist es, so knapp wie möglich die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte zu nennen, die man bei der Vertragsgestaltung im Kontext „Dateneigentum” beachten muss. Der Beitrag ist als knappe „Checkliste” gedacht, nicht als ausführliche Abhandlung des Themas.

Der Beitrag kann online kostenpflichtig erworben werden und ist außerdem über die einschlägigen Online-Archive abrufbar. Wer mich direkt anschreibt, bekommt gerne eine Privatkopie: s.assion@telemedicus.info.

Die PinG-Ausgabe 04/2016 ist ganz allgemein sehr lesenswert.

Weitere Informationen auch auf der Telemedicus-Themenseite zum „Internet der Dinge”. Artikel vollständig lesen

BGH: Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

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Wirbt ein DSL-Provider damit, beim Wechsel vom alten zum neuen Anbieter die Kündigungsabwicklung zu übernehmen und „alles Weitere” zu erledigen, trägt er das Risiko eines technischen Fehlers beim Kunden. Das gilt auch dann, wenn der Grund für den technischen Fehler beim früheren Provider liegt. In einem solchen Fall ist die außerordentliche Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund für den Kunden möglich. Das hat der BGH Anfang März entschieden (Az. III ZR 231/12).

Der Provider hat aber auch nach der Kündigung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die tatsächliche Weiterbenutzung des Anschlusses. Artikel vollständig lesen

Seminararbeit: Vertragstypen beim Softwareerwerb

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„Studienarbeit“ nennt sie sich in Göttingen, die Seminararbeit im Schwerpunktbereich, den Studenten in wohl allen Bundesländern nach neuer Prüfungsordnung absolvieren müssen.

Meine eigene Studienarbeit beschäftigte sich mit Fragen zur vertraglichen Einordnung von Softwareverträgen. „Die vertragstypologische Einordnung von Softwareerstellungs- und Überlassungsverträgen im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung“ lautete der volle Titel. Dabei handelt es sich um ein Thema, das wie kaum ein anderes im IT-Recht über Jahre hoffnungslos zerstritten war. Artikel vollständig lesen

BGH: Bei unbefugter Ebay-Kontonutzung kein Vertrag

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Wenn Dritte unbefugt das Ebay-Mitgliedskonto nutzen und Verträge schließen, haftet dann der eigentliche Kontoinhaber? Diese Frage hat deutsche Gerichte schon öfter beschäftigt. Nein, hat der BGH diese Woche entschieden. Artikel vollständig lesen

OVG: Kein Sparkassen-Konto für Abofallen-Betreiber

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Quelle: Andreas Morlok
Foto: © Andreas Morlok/Pixelio

Das Thema ist nicht neu: Können Banken eine Kontoeröffnung verweigern, bzw. ein Konto kündigen, wenn das Konto zum Betreiben von Abofallen genutzt werden soll? Nachdem im letzten Jahr bereits einige Zivilgerichte dies bejaht haben, setzte sich nun auch ein Verwaltungsgericht mit dem Problem auseinander. In dem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu beurteilen hatte (Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10), lehnte die Sparkasse Osnabrück die Eröffnung eines Kontos für einen Rechtsanwalt ab, weil er das Inkasso für Abofallen-Betreiber übernehme.

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