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Plattformverbote: Generalanwalt Wahl zur EuGH-Vorlage

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Dürfen Plattformverbote auch zur Absicherung eines Luxusimages vereinbart werden? Um diese Frage geht es derzeit vor dem EuGH (Az.: C-230/16). Über die Vorlage des OLG Frankfurt am Main hatte ich berichtet. Heute hat sich dazu der Generalanwalt geäußert und seine Stellungnahme abgegeben. Laut seinen Einschätzungen könne ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, seine Waren auf Drittplattformen wie Amazon oder eBay zu verkaufen. Der EuGH ist daran zwar nicht gebunden, folgt dem Generalanwalt jedoch häufig bei seinen Entscheidungen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: LSR, Bestpreisklausel, Fake-News

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+++ EuGH: Keine erhöhten Telefongebühren bei Verbraucherverträgen

+++ Gutachten zum Presse-Leistungsschutzrecht: EU hat keine Regelungskompetenz

+++ Fake-News: BR-Intendant fordert strengere Gesetze

+++ OLG Dresden: Teilen eines Beitrags ist kein Zueigenmachen

+++ LG Köln: Expedias Bestpreisklausel ist nach der Vertikal-GVO freigestellt

+++ Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Überwachung Artikel vollständig lesen

Selektivvertrieb und Luxusimage – Vorlage an EuGH

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat gestern beschlossen, dass dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Plattformvertrieb von Markenware vorgelegt werden (Az.: 11 U 96/14 (Kart)). Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob die Sicherstellung eines „Luxusimages“ ausreicht, um ein zulässiges selektives Vertriebssystem zu begründen. Eine der umstrittensten Fragen des Online-Vertriebs wird damit durch den EuGH entschieden werden müssen. Artikel vollständig lesen

OLG FFM zu Vertriebsverboten für Plattformen und Suchmaschinen

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Gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die lange erwartete Berufungsentscheidung über das Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen verkündet (Az.: 11 U 84/14 (Kart)). Demnach sei ein Internetvertriebsverbot zulässig, ein Preissuchmaschinenverbot dagegen nicht. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor. Damit weicht das OLG in wesentlichen Teilen von der Entscheidung der Vorinstanz ab, über die ich bereits ausführlich berichtet hatte (Az.: 2-03 O 158/13). In dem Parallelverfahren über den Online-Vertrieb von Luxusparfums hat es einen Beweisbeschluss erlassen. Die Begründung – soweit aus der Pressemitteilung erkennbar – ist erstaunlich und dürfte die Diskussion noch einmal ankurbeln. Hier ein kurzer Kommentar: Artikel vollständig lesen

BKartA gegen Bestpreisklauseln auf Hotelportalen – Was ist dran?

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Nach einer aktuellen Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt das Hotelbuchungsportal booking.com abgemahnt. Anlass hierfür sind die sogenannten Bestpreisklauseln, die das Unternehmen in seinen Verträgen verwendet. Die Wettbewerbsbehörde sieht hierin einen Verstoß gegen geltendes Kartellrecht und hat die Betroffene zur Überprüfung ihres Vorgehens aufgefordert. Maßgeblich argumentiert sie dabei mit ihrem Vorgehen gegen HRS, das gerade Anfang diesen Jahres vom OLG Düsseldorf bestätigt wurde.

Aber was sind eigentlich Bestpreisklauseln? Warum sollen diese wettbewerbsbeschränkend sein, obwohl hierdurch doch für Hotelbesucher erschwingliche Preise entstehen? Hier eine kurze Erläuterung: Artikel vollständig lesen

LG Frankfurt: Kein Plattformverbot für Luxusparfums

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Können Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, ihre Produkte über Online-Plattformen zu vertreiben? Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit immer wieder die Gerichte. Einen besonders interessanten Fall hat das Landgericht Frankfurt letzten Sommer entschieden (Az.: 2-03 O 128/13). Demnach kann ein Hersteller von Luxusparfums den Vertrieb über Plattformen wie Amazon jedenfalls nicht deshalb verbieten, weil er ein luxuriöses Verkaufsumfeld anstrebt.

Eine interessante Entscheidung – die im Ergebnis zwar richtig ist, aber auch einige Fragen offen lässt. Gibt es einen kartellrechtlichen Prestigeschutz im Zusammenhang mit einem selektiven Vertriebssystem? Welche Wirkung hat die sogenannte „Logoklausel”? Und wie weit reicht die Vertikal-GVO? Insbesondere diese Fragen möchte ich in der folgenden Besprechung klären. Artikel vollständig lesen

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