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EGMR: Meinungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera

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Das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 EMRK schützt auch den Einsatz versteckter Bild- und Tonaufnahmen. Dies hat der EGMR gestern entschieden (Az. 21830/09). Insbesondere kann dies gelten, um Missstände zu belegen und dubiose Geschäftemacher zu überführen. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Missständen überwiege dabei die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen aus Artikel 8 EMRK. Artikel vollständig lesen

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