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LG Berlin zum Leistungsschutzrecht – Volltext-Analyse

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Am 19.02.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage gegen Google wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger abgewiesen (Az.:92 O 5/14 kart). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen seit kurzem bei uns veröffentlicht vor. Im Ergebnis wird ein tatbestandlicher Marktmachtmissbrauch abgelehnt. Dogmatisch teilweise etwas holprig werden folgende Fragen zum Thema „Kartellrecht und Internet-Plattformen” behandelt:

• Auf welchen sachlich relevanten Märkten tritt Google auf und was hat dies mit dem Leistungsschutzrecht zu tun?
• Besteht ein Markt auch bei unentgeltlichen Angeboten?
• Missbraucht Google seine (unterstellte) Marktmacht gegenüber den Verlagen durch die Forderung einer Gratis-Einwilligung?

Hier eine Analyse der Entscheidung: Artikel vollständig lesen

BGH verhandelt zum Verlagsanteil der VG Wort

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Darf die VG Wort einen Teil der urheberrechtlichen Tantieme pauschal an Verlage ausschütten? Zu dieser Frage verhandelt der BGH morgen (Az. I ZR 198/13). Ein kurzer Überblick. Artikel vollständig lesen

Digitalausgabe im Printabo als Geschenk? Von wegen!

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Eine Zeitschrift als Printabo und dazu die digitale Version kostenlos obendrauf? Aus Lesersicht mindestens ein nettes Feature, und so praktiziert es zum Beispiel das Wirtschaftsmagazin „brandeins” – bis jetzt. Denn dasselbe Magazin weist in diesem Zusammenhang neuerdings auf eine steuerrechtliche Problematik hin: Die digitale Ausgabe als Geschenk birgt offenbar das Risiko empfindlicher Steuernachzahlungen.

Grund ist das Umsatzsteuerrecht: Da Apps und E-Books nicht unter den reduzierten Steuersatz von sieben Prozent fallen wie Bücher und Zeitschriften, muss beides getrennt besteuert werden. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem letzten Jahr hat das klargestellt; das Bundesfinanzministerium hat einen Hinweis an die Verlage geschickt. Problematisch ist nun die Sache mit der Steuer, wenn die digitale Version wie bei der „brandeins” geschenkt ist:

„Wie wäre ein Zugang zu besteuern, wenn der Preis eigentlich 0 Euro ist? Darüber herrscht völlige Unklarheit – eine konkrete Aufteilung des Preises schreibt das Bundesministerium für Finanzen nicht vor. Die Worst-Case-Rechnung:

Ein brandeins-Heft kostet 8,50 Euro.
Eine brandeins-Ausgabe als App kostet 5,99 Euro.
Beides zusammen kostet 8,50 Euro.
Im schlimmsten Fall müsste brandeins den Anteil von 5,99 Euro von den 8,50 Euro mit 19 Prozent versteuern. Pro Heft.

Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Leser tatsächlich das kostenlose digitale Angebot nutzen, sondern wie viele es potenziell könnten. Bei angenommen 70.000 verkauften Heften im Monat entstünde dadurch eine steuerliche Mehrbelastung von 474.195 Euro im Jahr. Für einen kleinen Verlag wäre das existenzgefährdend.”

Auch größere Verlage wie Springer und der Spiegel haben kostenlose Digitalausgaben für Printabonnenten bereits eingestellt. Eine neue Entwicklungsbremse?

Zum Beitrag bei brandeins.de. Artikel vollständig lesen

Rezension: Renner/Wächter, Die Wahrheit über die Popindustrie

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Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.

Juristen verstehen sich gemeinhin als Generalisten. Sie legen Gesetze und Verträge aus; theoretisch können sie jeden Fall lösen.

Doch brauchen Juristen mehr Rüstzeug als bloß Gesetze – gerade wenn sie einer Branche besonders zugeneigt sind. Für die Musikbranche gilt es, sich durch Platten zu hören und ein Gespür dafür entwickeln, wie Musiker, Promoter und Produzenten ticken. Und stets sollte die Frage umtreiben: Findet die Branche einen angemessenen gesetzlichen Rahmen vor? Ein wertvolles Mosaik liefert das Werk Wir hatten Sex in den Trümmern und träumten* – Die Wahrheit über die Popindustrie von Tim Renner und Sarah Wächter. Artikel vollständig lesen

Bernhard Pörksen zur Lage des Zeitungswesens

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Seit ein paar Tagen ist es offiziell: Die Financial Times Deutschland wird eingestampft, ebenso die Frankfurter Rundschau. Nicht rentabel, mieser Anzeigenmarkt, kein Gewinn aus den Online-Medien. Dazu sinken die Printauflagen im Zeitungsmarkt; zu bequem und vor allem kostenlos sind Nachrichten und Informationen im Netz verfügbar.

Bernhard Pörksen, Professor für Medienwissenschaft, hierzu im Interview auf tagesschau.de:

„Das war der Riesenfehler der Verlage: Sie haben ein kostenintensiv produziertes Gut sehr lange kostenlos geliefert, die eigenen Artikel einfach online gestellt. Sie haben ihrem Publikum signalisiert, dass Artikel, Recherchen und Features zwar in der Herstellung etwas kosten mögen, aber eben im Netz gratis zu haben sind. Das war ein fatales Signal, weil man so seine Zielgruppe daran gewöhnt hat, dass die eigenen Leistungen nicht vergütet werden müssen.”

Doch wie kann verhindert werden, dass die professionelle Medienlandschaft weiter schrumpft? Immerhin braucht eine Demokratie starke journalistische Instanzen, die eine unabhängige Informationsverbreitung gewährleisten – auch in Zeiten von Blogs und Wikipedia. Lawrence Lessig etwa schlägt vor, das Zeitungswesen öffentlich zu subventionieren. Doch bis derartige Ansätze überhaupt breit diskutiert werden, vergehen Jahre.

Fest steht jedenfalls: Es wird kaum möglich sein, das Publikum im Netz kurzfristig auf Bezahlmodelle umzugewöhnen.

Zum Interview mit Bernhard Pörksen auf tagesschau.de. Artikel vollständig lesen

WAZ-Mediengruppe: Reinhard Pöllath vertritt Brost-Erben

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Der WAZ-Verlag, eine der größten Verlagsgruppen Deutschlands, war nach dem Tod des ehemaligen Geschäftsführers Erich Schumann lange auf der Suche nach einem Nachfolger. Problematisch dabei: Das Unternehmen liegt im Eigentum zweier Familienstämme, den Nachfahren der Gründer Erich Brost und Jakob Funke. Das Verhältnis der beiden Stämme war in der Vergangenheit immer wieder von Spannungen geprägt. Der Nachfolger von Schumann muss also die schwierige Aufgabe bewältigen, einerseits deutlich die Interessen der Brost-Erben zu vertreten, andererseits aber auch mit dem Funke-Clan zu einer Einigung zu finden.

Das Manager Magazin meldete am Wochenende:

Ex-Tchibo-Chef Reinhard Pöllath wird Geschäftsführer der Brost-Holding, der 50 Prozent des WAZ-Verlags gehören. (…)
Der renommierte Wirtschaftsanwalt Reinhard Pöllath ist Berater des in München lebenden, 1978 ausgezahlten Gründersohns Martin Brost, auf dessen Kinder der 20-prozentige Firmenanteil von Erich Schumann nun übergeht.

Reinhard Pöllath ist Gründungspartner von Pöllath + Partner, einer der renomiertesten Kanzleien für Gesellschaftsrecht Deutschlands. Er genießt einen sehr guten Ruf als Vermittler und Schlichter in zerstrittenen Familienunternehmen – vor allem, weil es ihm 2003 gelang, den Streit in der Familie Herz zu schlichten, die Eigentümer von Tchibo ist. Für Tchibo war Pöllath damals auch schon 11 Monate „Interims-Chef“, bevor er wieder in seine Kanzlei zurückkehrte. Ob das bei der WAZ-Mediengruppe ebenfalls der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.

Bisher haben die Enkel von Erich Brost nur 20 % des Anteils an der WAZ-Gruppe geerbt. Nach dem Ableben der Brost-Witwe Anneliese Brost werden sie jedoch auch deren dreißigprozentigen Anteil erben, so sie dann 50 % der Anteile an der WAZ-Mediengruppe kontrollieren. Artikel vollständig lesen

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