Ein Gastbeitrag von Dr. Kay E. Winkler
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass die Schaffung des auf Wohnungen anfallenden Rundfunkbeitrags im Grunde verfassungsgemäß ist. Lediglich wegen der für Zweitwohnungen zu entrichtenden Beiträge sind die Landesgesetzgeber nun zu einer Korrektur aufgerufen.
Der staatlich organisierte Rundfunk erfährt durch dieses Urteil eine weitgehende Bestätigung, allerdings auf Kosten des bislang geltenden finanzverfassungsrechtlichen Abgabensystems. Artikel vollständig lesen
Verletzen Adblocker die Grundrechte von Medienunternehmen? Und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben sind bei möglichen Verboten von Adblockern zu berücksichtigen?
Mit diesen Fragen hat sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in einem hier erstmals veröffentlichten Gutachten befasst. Der Staatsrechtler kommt in dem von der Eyeo GmbH (Adblock Plus) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass digitale Adblocker – auch mit einer entgeltlichen Whitelist-Funktion – verfassungsrechtlich zulässig sind und kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Schutz der Medienunternehmen besteht. Artikel vollständig lesen
In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 25. Januar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch bei einer Berichterstattung über Jugendliche keinen grundsätzlichen Vorrang vor der Meinungsfreiheit hat (1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09). Diese Regelvermutung, wie sie die Fachgerichten zuvor angenommen hatten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht zu eng und undifferenziert. Erforderlich sei vielmehr eine einzelfallbezogene Abwägung. Artikel vollständig lesen
Der Bayerische Rundfunk hat ein interessantes Feature zur aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) erstellt. Darin kommentieren Experten aus unterschiedlichen Branchen Aussagen von Politikern aus ebenso unterschiedlichen politischen Lagern.
Gleich eingangs kritisiert Markus Beckedahl scharf die Aussage des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), es ginge bei der VDS um nichts anders als um Daten, die früher von der Telekom oder Post wie selbstverständlich zur Rechnungslegung gespeichert wurden.
„Wahrscheinlich hat sich Herr Herrmann mit der komplizierten technischen Materie der Datenerhebung nicht ausreichend auseinandergesetzt, sonst wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass früher nicht gespeichert wurde, wer wann wo einen Brief in den Briefkasten geworfen hat. Auch wurde nie gespeichert, wer wem wann einen Brief geschickt hat.“
Aber auch Stellungnahmen für die VDS finden Platz. Der Präsident des bayerischen LKA, Peter Dathe, äußerte sich zum Beispiel zum Vorwurf des AK Vorrat, die VDS höhle den Vertraulichkeitsschutz sensibler Berufsfelder aus:
„Der in dieser Feststellung beinhaltete Generalverdacht, dass Sicherheitsbehörden Datenmissbrauch betreiben, ist mehr als befremdlich.“
Ein kurioser Rechtsstreit geht zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen das AnyDVD-Urteil des Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob schon ein bloßer Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn er auf die Webseite eines Herstellers von Software zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen zeigt. Nein, hatte der Bundesgerichtshof im Herbst 2010 entschieden. Dem schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an – nicht ohne einige interessante Worte zum Verhältnis von Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit zu verlieren. Artikel vollständig lesen
Das BVerfG hat heute entschieden, dass die Wahlcomputer, die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden, nicht verfassungsgemäß waren. Der Wahlprüfungsbeschwerde, die maßgeblich vom Chaos Computer Club betrieben worden war, war somit größtenteils erfolgreich.
Das BVerfG hat jedoch Wahlcomputer nicht für generell unzulässig erklärt. Elektronische Wahlmaschinen müssen aber wegen des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl hohen Transparenzanforderungen genügen. Artikel vollständig lesen
Zur dogmatischen Einordnung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Das entschied heute das BVerfG (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07). In seiner Entscheidung entwickelt das Gericht ein neues Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht schützt den Betroffenen vor Zugriffen auf Computer, Netzwerke und vergleichbare Systeme, wenn diese Zugriffe sein Persönlichkeitsrecht gefährden. Artikel vollständig lesen