Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen der Händler daraufhin die gesetzliche Gewährleistung versagt hat. Ein solcher Root kann nötig werden, wenn man das aktuellste Betriebssystem auf seinem Handy installieren möchte. Das ist oft der Fall, wenn Nutzer neue Funktionen erhalten oder Fehler beheben. Das kann jedoch zu Problemen mit den Herstellern führen, da viele Hersteller in der Praxis nach einem Root keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr akzeptieren.
Das Portal „Surfer haben Rechte” hat deshalb einen Aufruf gestartet, um dieses Thema künftig stärker zu verfolgen:
Selbstverständlich kann vom Hersteller des Telefons nicht verlangt werden, dass er für die modifizierte Software Support übernimmt. Gleichermaßen gelten die Gewährleistungsansprüche nicht mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Nicht genannt werden iOS-Nutzer, die einen „Jailbreak“ durchgeführt haben. Ob der vzbv hier einen qualititativen Unterschied zwischen iOS-Jailbreak und Android-Root in Bezug auf die Gewährleistung sieht, ist nicht bekannt. Betroffene können sich über ein Kontaktformular an den vzbv wenden.
„Rooting vs. Gewährleistung” bei Surfer haben Rechte.
Telemedicus zum eventuellen Gewährleistungsverlust bei einem Jailbreak. Artikel vollständig lesen
Das Schleswig-Holsteinische OLG hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter von seinen Kunden keine Zusatzgebühren verlangen darf, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Anrufe oder SMS von der SIM-Karte des Kunden abgehen. Die entsprechende Klage wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände eingereicht. Für eine solche „Nichtnutzgebühr“ gibt es nach Ansicht des OLG keine Gegenleistung und damit keinen rechtlichen Grund. Schließlich entstünde dem Mobilfunkanbieter durch eine Nichtnutzung keinerlei Schaden und der Kunde verhalte sich dadurch auch nicht vertragswidrig.
Zur Nachricht auf lto.de.
Das Urteil im Volltext bei telemedicus.info. Artikel vollständig lesen
Ende Oktober 2011 erschien das heißersehnte Computerspiel „Battlefield 3” aus dem Hause Electronic Arts. Doch die Freude in der Gamer-Community währte nur kurz. Um das Spiel zu nutzen, musste man permanent online sein. Und nicht nur das: Zusätzlich verlangte EA, dass Nutzer die Software „Origin” installierten – ohne zu wissen, was es damit genau auf sich hatte. Etwa einen Monat später wurde deshalb der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktiv: Wegen mangelnder Informationen und undurchsichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mahnte er EA ab. Der Spielehersteller Electronic Arts hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben, wie der vzbv heute mitteilte. Artikel vollständig lesen
Versteckte Versandkosten, vermeintliche Kundenbewertungen, Schnäppchen, die gar keine sind: Bei Bewertungsportalen und Preisvergleichen im Netz tummeln sich viele schwarze Schafe. Das Portal Surfer-haben-Rechte.de vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will Verbrauchern helfen, hier den Durchblick zu bewahren. Der vzbv kann als klagefähiger Verband solche Unternehmer abmahnen, die mit dubiosen Angeboten um die Gunst der Verbraucher buhlen.
Das Projektteam hat zum Thema „Bewertungsportale im Internet“ einen kleinen Film geschaltet:
Zur Verbraucherplattform surfer-haben-rechte.de.
Bewertungen und Preisvergleiche auf surfer-haben-rechte.de. Artikel vollständig lesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Freitag die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein abgemahnt. Grund sind irreführende Pressemeldungen, mit denen die Aufsichtsbehörden Verbraucher getäuscht haben sollen. Artikel vollständig lesen
Das LG Berlin hat am vergangenen Dienstag im Fall Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook entschieden. Das Urteil bestätigt: Facebook nimmt es mit dem deutschen Recht alles andere als genau. Die erste Schlappe vor einem deutschen Gericht ist perfekt. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Entscheidung zu werfen. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat am vergangenen Mittwoch eine „Charta zur Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ veröffentlicht. Sie wurde zusammen mit den Verbraucherzentralen entwickelt und benennt Lösungsstrategien für Probleme, die sich mit der Digitalisierung von Informations- und Kommunikationstechniken ergeben.
Neben Grundsätzen zur IT-Sicherheit und der Forderung nach mehr Barrierefreiheit sprechen sich die Herausgeber für einen verantwortungsbewussten Umgang mit DRM Techniken aus. Insbesondere soll dem Benutzer eine angemessene Flexibilität und Kompatibilität von legal erworbenen Inhalten gewährleistet werden. Artikel vollständig lesen