Das OLG Dresden hat eine weitere Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen Blizzard und Bossland gefällt (Az.: 14 U 1127/14). Demnach darf der Bot-Anbieter die Client-Software für die beiden Spiele World of Warcraft und Diablo III nicht zu gewerblichen Zwecken vervielfältigen. Die Entscheidung stellt das Geschäftsmodell professioneller Bot-Programmierer entscheidend in Frage. Wir haben den Volltext beim Gericht angefordert und möchten unseren Lesern hier eine Analyse anbieten. Artikel vollständig lesen