In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Innovations- und Technikrecht (InTeR) ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Big Data und Kartellrecht“ erschienen. Sie können den Aufsatz hier herunterladen (PDF). Er geht auf meinen gleichnamigen Beitrag zur DSRI-Herbstakademie zurück, wurde aber an einigen Stellen etwas angepasst und weiterentwickelt.
Ich habe mich dort mit einigen Fragen beschäftigt, was Daten aus kartellrechtlicher Sicht sein könnten:
•Wert?
•Rohstoff?
•Schutzgut?
•Ressource?
•Information?
•Wirtschaftsgut?
•Zahlungsmittel?
•Umsatzmaßstab?
•Marktmachtfaktor?
•Wettbewerbsparameter?
Der InTeR-Aufsatz im Volltext als Download.
Mehr Informationen zum Vortrag auf telemedicus.info. Artikel vollständig lesen
Bezahlen die Nutzer wirklich mit ihren Daten und was, wenn sie zu viele Daten preisgeben müssen? Wie stehen Datenschutz und Kartellrecht zueinander? Welche Rolle spielen Daten bei der kartellrechtlichen Marktanalyse? Diese und einige weitere Fragen habe ich am 18.11.2016 erneut in einem Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) besprochen. Die Folien sind hier bei Telemedicus zum Download erhältlich. Zum selben Thema habe ich bereits am 16.09.2016 auf der DSRI-Herbstakademie einen Vortrag gehalten; hier der Videomitschnitt dazu.
Die Folien zum Vortrag „Big Data und Kartellrecht“ vom 18.11.2016 (PDF).
Der Vortrag zu „Big Data und Kartellrecht“ vom 16.09.2016 als Video mit Folien auf der DSRI-Seite.
Der Videomitschnitt ohne Folien auf youtube.com.
Aufsatz zum Download: Telle, Konditionenmissbrauch durch Ausplünderung von Plattform-Nutzerdaten, WRP 2016, 814 ff. (PDF). Artikel vollständig lesen
Diese Woche hat der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch zum Thema „Kartellrecht und Plattformen“ veranstaltet, auf dem mehrere Experten aus Wissenschaft, Praxis und seitens interessierter Unternehmen teilgenommen haben. Im Ergebnis waren sich alle einig, dass die geltenden kartellrechtlichen Regelungen lediglich an einigen Stellen an Plattform-Sachverhalte angepasst werden müssten. Zum Beispiel verlangte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, eine klarstellende Regelung, dass eine Marktabgrenzung nicht allein deshalb ausscheide, weil nicht-entgeltliche Marktbeziehungen vorliegen. Auch die Rolle verbraucherschützender Regelungen im Wettbewerb wurde diskutiert. Dieser Aspekt hat vor allem wegen des derzeit laufenden Verfahrens des BKartA gegenüber Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch besondere Bedeutung. Der Ausschuss hatte bereits vor der Anhörung mehrere Fragen formuliert (PDF), zu denen ergänzende schriftliche Stellungnahmen eingereicht wurden. Das Bundeskartellamt kündigte in seiner Stellungnahme an, dass demnächst der behördeninterne „Think Tank Internetplattformen” in einem Zwischenbericht den gegenwärtigen Diskussionsstand zu den verschiedenen aufgeworfenen Fragen darstellen werde.
Zur zusammenfassenden Pressemitteilung des BTADA.
Stellungnahme von Ansgar Baums (HP).
Stellungnahme von Dr. Michael Menz (Zalando).
Stellungnahme des BKartA.
Stellungnahme von Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Stellungnahme des VZBV. Artikel vollständig lesen