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Die juristische Aufarbeitung des Snowden-Skandals ist nicht einfach. Schon die schiere Menge der Überwachungsmaßnahmen, die enthüllt wurden, macht den rechtlichen Zugriff schwierig. Und auch die Beweislage ist nicht einfach, da Geheimdienste naturgemäß im Geheimen arbeiten. Ein weiteres Problem liegt in der internationalen Dimension von Überwachung. Denn in den meisten Fällen geht es nicht um die Handlung einer einzelnen staatlichen Organisation, sondern um das kooperative, arbeitsteilige Handeln mehrerer Geheimdienste von unterschiedlichen Staaten. Und häufig hat die Überwachung grenzüberschreitende Dimension: Die staatliche Handlung erfolgt auf dem eigenen Staatsgebiet, ihr Effekt aber auf einem anderen.
Für nationale Grundrechtekataloge, deren Geltungsbereich sich häufig territorial bestimmt, ist ein solcher Zusammenhang nur schwer zu fassen. Viele Geheimdienste machen sich diese angebliche Schutzlücke zu nutze: Sie versuchen sich der Rechtskontrolle entziehen, indem sie jeweils die Bürger bzw. Staatsgebiete überwachen, für die der grundrechtliche Schutz (vermeintlich) nicht greift. Die Überwachung des jeweils besonders geschützten Bereichs bleibt Kooperationspartnern überlassen.
Dieses Vorgehen führt in juristischer Hinsicht zu zwei Fragen. Erstens: Welcher Geheimdienst muss sich an welche Grundrechte halten – welchen Rechtsschutz vermitteln internationale Grundrechtevereinbarungen? Und zweitens: Können Grundrechtsverletzungen, die im Wege der internationalen Kooperation von ausländischen Geheimdiensten begangen werden, den jeweils inländischen Geheimdiensten zurechenbar sein? Artikel vollständig lesen
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Ein Kommentar von Simon Assion.
Vor 30 Jahren schrieb das BVerG in seinem Volkszählungsurteil , es gebe „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ‚belangloses‘ Datum mehr”. Der Begriff des personenbezogenen Datums war aus der Taufe gehoben, das Datenschutzrecht geboren. Seitdem ist viel passiert: Es gibt Datenschutzgesetze und -behörden in großer Zahl, der Datenschutz wird immer wichtiger. Auch der Verfolgungsdruck steigt: Für Unternehmen, die zur „Datenschutz-Compliance” beraten und Dienste als externe Datenschutzbeauftragte anbieten, sind es goldene Zeiten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung versuchen Datenschutz-Befürworter, nun so etwas wie ein ultimatives Datenschutzgesetz zu schaffen: Quasi weltweit verbindlich, extrem durchsetzungsstark, ohne viele Kompromisse und Ausnahmen.
Gleichzeitig zeigt sich: Es wurde noch nie so viel und so stark überwacht wie heute. Wer die Snowden-Enthüllungen verfolgt hat, weiß: Für die NSA und ihre Verbündeten sind wir alle nackt. Eine schnell eingetippte Suchanfrage in deren interne Datenbanken, und die Sicherheitsbehörden der westlichen Staaten kennen unsere persönlichen Daten, unsere Kontakte, unseren Aufenthaltsort, unsere Überzeugungen und Vorlieben. Wenn sie wollen, lesen sie unsere E-Mails, hören bei unseren Telefongesprächen mit, wissen welche Freunde wir haben, an was wir glauben und welche Pornos wir schauen.
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