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Als Edward Snowden enthüllt hat, in welch ungeahntem Ausmaß eine Überwachung der Bürger stattfindet, war erst die Empörung groß – und dann die Ratlosigkeit. Denn anders als bei Medienskandalen üblich, wurde der Missstand diesmal nicht von selbst unmittelbar abgestellt. Ganz im Gegenteil passierte auf der materiellen Ebene – sehr wenig. Die Bundesregierung setzte (und setzt) auf Abwiegeln und Symbolpolitik. Und noch die wenigen verbleibenden Ansätze wie den Versuch, ein „No Spy-Abkommen” auszuhandeln, hat die US-Regierung unmissverständlich abgeblockt. Als Fazit nach über einem Jahr Überwachungsskandal lässt sich sagen: Die deutsche Politik hat sich bisher nicht nur als unfähig erwiesen, das Problem abzustellen. Sie ist sogar Teil des Problems.
Seit sich dies abzeichnet, herrscht in der Aktivistenszene, aber auch in den Medien, Ratlosigkeit. Was kann man jetzt noch tun? Die Öffentlichkeit mobilisieren, indem man Schreckensbilder verbreitet und hoffen, dass der Wähler sich zur nächsten Bundestagswahl noch daran erinnert? Den technischen Selbstschutz üben, durch Verschlüsselung, Schengen-Netze und „E-Mail made in Germany”?
Das alles mag eine Option sein. Wer sich die Sache genau betrachtet, der sieht aber: Es geht hier um grundlegende Fragen, die sich, zumindest zum Teil, nur rechtlich lösen lassen. Artikel vollständig lesen
Die juristische Aufarbeitung des Snowden-Skandals ist nicht einfach. Schon die schiere Menge der Überwachungsmaßnahmen, die enthüllt wurden, macht den rechtlichen Zugriff schwierig. Und auch die Beweislage ist nicht einfach, da Geheimdienste naturgemäß im Geheimen arbeiten. Ein weiteres Problem liegt in der internationalen Dimension von Überwachung. Denn in den meisten Fällen geht es nicht um die Handlung einer einzelnen staatlichen Organisation, sondern um das kooperative, arbeitsteilige Handeln mehrerer Geheimdienste von unterschiedlichen Staaten. Und häufig hat die Überwachung grenzüberschreitende Dimension: Die staatliche Handlung erfolgt auf dem eigenen Staatsgebiet, ihr Effekt aber auf einem anderen.
Für nationale Grundrechtekataloge, deren Geltungsbereich sich häufig territorial bestimmt, ist ein solcher Zusammenhang nur schwer zu fassen. Viele Geheimdienste machen sich diese angebliche Schutzlücke zu nutze: Sie versuchen sich der Rechtskontrolle entziehen, indem sie jeweils die Bürger bzw. Staatsgebiete überwachen, für die der grundrechtliche Schutz (vermeintlich) nicht greift. Die Überwachung des jeweils besonders geschützten Bereichs bleibt Kooperationspartnern überlassen.
Dieses Vorgehen führt in juristischer Hinsicht zu zwei Fragen. Erstens: Welcher Geheimdienst muss sich an welche Grundrechte halten – welchen Rechtsschutz vermitteln internationale Grundrechtevereinbarungen? Und zweitens: Können Grundrechtsverletzungen, die im Wege der internationalen Kooperation von ausländischen Geheimdiensten begangen werden, den jeweils inländischen Geheimdiensten zurechenbar sein? Artikel vollständig lesen
Am 30. und 31. August findet in Berlin unsere Sommerkonferenz zum Thema „Überwachung und Recht” statt. Vorab gibt es von uns schonmal das vorläufige Programm. Es können sich noch kleinere Änderungen ergeben.
Und: Wir haben uns vergrößert. Es sind daher neue Plätze frei – die Anmeldung ist und bleibt kostenlos! Wer in Berlin in Konferenznähe ein Hotel braucht, kann beim Motel One unter dem Stichwort „Telemedicus“ vergünstigt reservieren.
Das vorläufige Programm als PDF.
Zur #Soko14-Webseite. Artikel vollständig lesen
Überwachung verursacht einen „Chilling Effect”. Aber bei wem wirkt dieser Chilling Effect eigentlich? Warum sind sich Medien, Politik und Zivilgesellschaft weitgehend einig, dass die NSA-Überwachung ein Skandal ist, während die breite Bevölkerung darauf kaum reagiert? Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick darauf, wie in dieser Gesellschaft politische Meinungen entstehen, und wer von Überwachung wirklich betroffen ist. Artikel vollständig lesen