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Hoeren: „Erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodell

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Erst wenige Wochen ist es her, da hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Gutachten zum Two-Strikes-Verfahren vorgelegt. Untersucht und im Ergebnis bejaht wurde die Frage, ob Warnhinweise für notorische Urheberrechtsverletzer im Netz auch in Deutschland denkbar wären (Telemedicus berichtete). Der Verband der deutschen Internetwirtschaft „eco” hatte damals bereits Bedenken geäußert. Allerdings wollte man die Studie in aller Ruhe bewerten.

Das ist jetzt offenbar geschehen – mit Hilfe von dritter Seite. Thomas Hoeren, Juraprofessor an der Uni Münster, hat im Auftrag des Branchenverbandes eco ein Gegengutachten erstellt, wie Zeit Online berichtet. „Weisungsfrei und unabhängig” sei es laut Einleitung erstellt worden, so das Blatt unter Berufung auf das dort vorliegende Gutachten. Darin komme Hoeren zu dem Ergebnis, dass solche Modelle in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig sind. „Erhebliche Bedenken” bestünden „sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht”.

Das Gutachten selbst wurde (noch) nicht veröffentlicht. Für die Gegner solcher Warnmodelle dürfte es aber schon jetzt ein wichtiger Schritt weg vom „Two-Strikes”-Modell sein.

Update, 03.03.2012: Das 40-seitige Kurzgutachten ist nun als PDF auf den Seiten des eco abrufbar.

Zum Bericht bei Zeit Online.
Telemedicus zum BMWi-Gutachten.
Schattenbericht zum BMWi-Gutachten von der Digitalen Gesellschaft. Artikel vollständig lesen

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