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Troll-Kolumnen und die Meinungsfreiheit

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Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember entschieden, dass eine Bezeichnung als „durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist (Az.: 1 BvR 194/13). Anstoß der Entscheidung war die berüchtigte „Post von…”-Kolumne des „Bild”-Redakteurs Franz-Josef Wagner, in der sich Wagner abfällig über die Politikerin Gabriele Pauli geäußert hatte.

Was aufmerken lässt: Das Attribut „durchgeknallt” war schon einmal Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und dereinst war die Äußerung zulässig. Der Unterschied: Damals erfolgte die Äußerung spontan und bezog sich auf die berufliche Sphäre des Adressaten. Ob eine ehrverletzende Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht, hängt also entscheidend vom Kontext der Äußerung ab. Artikel vollständig lesen

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