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Conversion Measurement: Facebooks neue Tracking-Funktion

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Einer der großen Vorteile von Online-Werbung ist, dass man den Erfolg einer Werbekampagne ziemlich genau messen kann. Hat der Klick auf ein Banner auch zu einem Verkauf im Online-Shop geführt oder hat der User sich nur ein Produkt angeschaut, ohne einen Kauf abzuschließen? Wie viel Umsatz wurde unmittelbar durch eine bestimmte Kampagne erzielt und haben sich die Werbekosten rentiert? Conversion Tracking nennt man diese Auswertung.

Mit Hilfe von Conversion Tracking kann man sehr viele, sehr wertvolle Informationen gewinnen. Doch die Technik ist keineswegs perfekt. Facebook bietet seinen Werbekunden nun eine neue Möglichkeit des Conversion Tracking. Conversion Measurement nennt Facebook die Technik, mit der es möglich ist, genauer nachzuvollziehen, welcher Nutzer auf welchen Banner geklickt hat und welche Aktionen er danach auf der Zielwebseite ausgeführt hat. Artikel vollständig lesen

Warum „Do not Track” den Datenschutz nicht retten wird

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„Do not track” ist vor allem in den letzten Wochen in aller Munde. Mit dem Verfahren sollen Nutzer in ihrem Browser einstellen können, ob ihre Webseitenbesuche von Tracking-Software wie Google Analytics oder Piwik erfasst und ausgewertet werden darf. Die Technik des „Do not Track” (DNT) selbst gibt es schon seit einigen Jahren, alle großen Browser haben sie bereits implementiert.

Auch die EU-Kommission setzt große Hoffnungen in „Do not track”. Könnte es doch die Kontrolle über die Daten beim Tracking in die Hände des Nutzers legen. Doch die Technik hat einige Haken. Und: Sie löst das eigentliche Problem nicht. Artikel vollständig lesen

BayLDA zur datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics

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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Überprüfung von mehr als 13.000 bayerischen Webseiten auf ihren datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics durchgeführt. Es kommt zu dem vernichtenden Ergebnis, dass das von 2.449 Anbietern genutzte Tracking-Tool in nur 78 (d.h. 3%) der Fälle datenschutzkonform verwendet wurde.

Die vom BayLDA programmierte Software prüfte die Webseiten anhand der folgenden Vorgaben:

Konkret ist jeder einzelne Webseitenbetreiber in der Pflicht, Google Analytics nur einzusetzen, wenn

• der von Google vorbereitete Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abgeschlossen worden ist,
• die Datenschutzerklärung auf der Webseite auf den Einsatz von Google Analytics und die bestehenden
Widerspruchsmöglichkeiten hinweist und über die damit verbundenen Datenverarbeitungen aufklärt,
• die Anonymisierungsfunktion im Quellcode eingebunden ist und,
• falls diese Anonymisierungsfunktion bisher nicht eingesetzt war, ein bisher bestehendes Google-Analytics-Profil geschlossen wird, um die Löschung (der noch nicht datenschutzkonform generierten) Altdaten sicherzustellen.

Damit knüpft das BayLDA an die Verhandlungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten mit Google um eine Anpassung des Dienstes an. Schon im November 2009 hatte der Düsseldorfer Kreis – das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten – die Voraussetzungen formuliert, unter denen die Analyse des Nutzerverhaltens bei Internetangeboten datenschutzrechtlich zulässig sei.

Das BayLDA hält auch an der Auffassung fest, dass es sich bei der Verwendung von Google Analytics um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG handelt. Ein Bußgeldverfahren soll den bayerischen Webseitenbetreibern allerdings erst drohen, wenn diese sich nach entsprechender Aufforderung einer Anpassung des Tools verweigern.

Zur Pressemitteilung des BayLDA.
Zur Meldung bei Internet-Law.de. Artikel vollständig lesen

Google und die Umgehung von Cookie-Einstellungen

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Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass Google die Sicherheitsbestimmungen des Apple-Browsers Safari umgehen soll. Nun kommt erneut Kritik aus Microsofts Reihen an dem Suchmaschinengiganten. Diesmal geht es um die datenschutzrechtlichen Einstellungen des Internet Explorers, wie Spiegel Netzwelt berichtet. Aber Google wehrt sich: Microsoft verwende ein veraltetes Protokoll, das mit den Anforderungen an moderne Webdienste nicht vereinbar sei. Artikel vollständig lesen

ULD empfiehlt Alternative zu Google Analytics

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Tracking ist datenschutzrechtlich nach wie vor ein Problem. Nun empfiehlt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine – unter Umständen – datenschutzkonforme Lösung. Piwik heißt die Software, die Tracking auch für Datenschützer erträglich machen soll. Doch die Empfehlung des ULD hat einige Haken. Artikel vollständig lesen

Tracking: Welche Regelungen wären sinnvoll?

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Es geht wieder rund im Datenschutzrecht. Aktuell steht erneut das „Tracking” von Internet-Besuchern auf der Agenda deutscher Datenschützer. Seit der Düsseldorfer Kreis, eine Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten, Ende letzten Jahres beschlossen hat, Google Analytics und andere Tracking-Tools als rechtswidrig einzustufen, wird der Ton rauer und erste rechtliche Konsequenzen drohen.

Aber ist ein Verbot von Tracking-Mechanismen wirklich realistisch? Könnte das deutsche Datenschutzrecht einen Ausweg schaffen? Artikel vollständig lesen

„Retargeting“: Verfolgt von Internet-Werbung

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Stellen Sie sich vor, Sie durchstöbern einen Online-Shop. Sie schauen sich einige Produkte an, entscheiden sich dann aber dagegen, etwas zu kaufen. Wäre es nicht praktisch für den Betreiber des Online-Shops, wenn er Sie auf den nächsten Internetseiten nochmal dezent an die Produkte erinnern könnte, für die Sie sich eben noch interessiert haben? Und wäre es für Sie als Nutzer nicht irgendwie gruselig?

Seit vorletzter Woche bietet Google unter dem Namen „Retargeting“ eine Erweiterung seiner Werbeprodukte an, die genau dieses Szenario ermöglichen soll. Angeblich soll diese Maßnahme datenschutzkonform sein. Wir haben uns das mal genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen

Don’t track your users: IP-Adressen speichern verboten

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Einsatz von Tracking-Programmen kann abgemahnt werden

Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Berlin ein Urteil des AG Berlin Mitte bestätigt, das das Verfolgen von User-Bewegungen auf Homepages verbietet. Und damit für einige Aufregung in der Internetszene gesorgt. Denn bisher war es nichts Außergewöhnliches, wenn sich die Betreiber so über die Benutzung ihrer Web-Seiten informierten. Über sogenannte „Tracker“ lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu welcher Zeit wie lange welche Datei aufgerufen hat. Dazu werden die IP-Adressen der Besucher gespeichert. Und genau diese Speicherung verstößt nach Ansicht der beiden Berliner Gerichte gegen das Gesetz.

Das Justizministerium auf der Beklagtenseite

Angeklagt war im vorliegenden Fall das Bundesjustizministerium (BMJ). Dieses hatte die Daten von Besuchern der Seite „www.bmj.bund.de“ für 14 Tage gespeichert. Der Kläger sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und verlangte vom BMJ Unterlassung der Speicherungen. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dieser Paragraph schützt eigentlich das Eigentum. Wenn er zum Schutz anderer Rechte herangezogen wird, kommt lediglich eine analoge Anwendung in Betracht. Im vorliegenden Fall ist das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Dieses Recht aus den Art. 1 und 2 GG besagt, dass jeder selbst bestimmen darf, welche „seiner“ Daten er wem zugänglich macht. Es wird durch das BDSG und das speziellere TKG bzw. TMG geschützt. Artikel vollständig lesen

Wer Tracking betreibt, kann abgemahnt werden

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Eine Rechtsprechung, die weitreichende Folgen haben dürfte: Das AG Berlin Mitte und das LG Berlin haben entscheiden, dass Tracking illegal ist. Nicht nur, dass die dauerhafte Aufzeichnung von IP-Adresse und Besucher-Bewegungen auf einer Internetseite nach Ansicht der Gerichte gegen geltendes Recht verstößt – sie kann auch abgemahnt werden. Von jedem, der die Seite angesurft hat.

Diese Rechtsprechung könnte die umfassendste Abmahnwelle auslösen, die das deutschsprachige Internet bisher erlebt hat. Die Verwendung eines Tracking-Programmes war bisher absoluter Standard – und auch, den dahingehenden Nachweis zu führen, dürfte nicht schwer fallen: Ein Tracker ist im Quelltext einer Internetseite leicht zu finden. Und geltend machen kann den Unterlassungsanspruch praktisch jeder.

Die beiden Urteile in der Urteilsdatenbank. Eine weitere Berichterstattung wird folgen.

Bis dahin: Ein Bericht auf Heise Online. Artikel vollständig lesen

Illusion der Anonymität: Interview zum Thema „Tracking“

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Anonymität im Internet gibt es nicht – eine Tatsache, die nicht jedem Internetnutzer klar ist. Denn Überwachung geschieht nicht nur vermehrt im realen Leben, sondern auch in der virtuellen Welt. Meist unbemerkt hinterlässt jeder Surfvorgang Spuren im Netz, welche erfasst und ausgelesen werden können. Wie dies technisch funktioniert, sowie weitere Fragen rund um das Thema „Tracking“, beantwortet Adrian Schneider in folgendem Interview. Adrian ist Programmierer und Technikexperte von Telemedicus.

Anja: Viele werden „Tracking“ nicht kennen, können sich unter dem Namen nichts genaues vorstellen, bzw. wissen nicht einmal, dass es existiert. Kannst du erklären, was der Begriff „Tracking“ ausdrücken soll?

Adrian: „Tracking“ ist die Verfolgung eines Users auf einer Internetseite. Dabei geht es um detaillierte Statistiken, mit denen der Seiteninhaber nachvollziehen kann, welcher Benutzer seiner Internetseite was und wann getan hat.
Das Ganze kann auf zwei Ebenen stattfinden. Die erste Ebene betrifft die eigene Website. Anhand einer Statistik kann man zum Beispiel sehen, dass der gleiche Nutzer einmal um acht und einmal um zehn Uhr die Website abgerufen hat.
„Tracking“ auf der zweiten Ebene funktioniert seitenübergreifend. Interessant ist das etwa im Zusammenhang mit dem Werbeanbieter DoubleClick, der gerade von Google gekauft wurde. Man vermutet, dass auf jeder Internetseite, auf der Werbung von DoubleClick angezeigt wird, DoubleClick seitenübergreifend Nutzerprofile über seine Werbebanner erstellen kann. Die Werbebanner können von Double Click nämlich selbst abgerufen werden.
Man kann also theoretisch (auf der zweiten Ebene), über das halbe Internet nachvollziehen, wie ein User von der einer zur anderen Seite gekommen ist.
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