Telemedicus

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Wochenrückblick: Menschenrechte, DNS-Resolver, Kryptowährungen

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+++ UN-Bericht zu Auswirkungen neuer Technologien auf Grundrechte

+++ Gutachten: Libra Rechtsbriefing des BMJ verfassungswidrig

+++ DSA: Facebook & Co. sollen zur Kasse gebeten werden

+++ EDSA äußert sich positiv zum Data Privacy Framework

+++ LG Leipzig: Tätereigenschaft von DNS-Resolvern bei Urheberrechtsverletzungen

+++ Bundesländer für einheitliche „Bürger-ID“

+++ BFH: Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig

+++ Influencer im Fokus der Medienaufsicht

+++ BReg will Facebook Fanpage trotz Verbot weiterbetreiben

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MStV – Pflichten für Telemedien: Journalistische Sorgfalt und Social Bots

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Geht es nach den Ländern, ist das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages nur noch eine Frage der Zeit. Quasi in letzter Minute haben sie damit auch den Weg frei gemacht, um bestimmte journalistische Online-Angebote unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten zu stellen. Auch für die Betreiber von Social Bots kommen neuen Regeln, diese müssen ihre Angebote entsprechend kennzeichnen. Das Bemühen der Staatsvertragsgeber um eine zeitgemäße Medienregulierung bringt damit auch neue Pflichten für Anbieter von Telemedien mit sich, die in der Öffentlichkeit bislang weniger im Fokus stehen. In beiden Fällen sind jedoch die Anwendungsbereiche noch unklar – und die Auswirkungen der Regulierung wohl äußerst beschränkt.

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Wochenrückblick: NetzDG, Corona Tracking, TMG-Entwurf

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+++ Bundesregierung beschließt Änderung des NetzDG

+++ PEPP-PT: Tracking-App zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsrisiken

+++ Entwürfe für TMG-Reform und Leistungsschutzrecht

+++ Schlussanträge: YouTubes Auskunftspflicht über „Namen und Adressen”

+++ EU-Kommission: Fakten und Aufklärung zu Corona-Desinformation Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NSA, Whatsapp, Medienforum

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+++ NSA-Ausschuss: Staat trifft Schutzpflicht

+++ Whatsapp: Verwirrung um Nutzungsbedingungen

+++ Googles Marktmacht: Auch die Telekom legt Beschwerde ein

+++ Medienforum NRW: Kommt die Regulierungsreform?

+++ Eco-Positionspapier zur Haftung öffentlicher WLAN

+++ Ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig?

+++ Auch Vimeo führt automatische Rechtekontrolle ein Artikel vollständig lesen

Kremer zu Verantwortlichkeit von Internet-Providern

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Lesehinweis: Im CR-Blog schreibt Sascha Kremer über eine Entscheidung des KG, die Internetrechtsgeschichte schreiben könnte. In der Sache geht es um die überkomme Rechtsprechung des BGH, nach der Unterlassungansprüche von den Haftungsprivilegierungen des TMG nicht erfasst werden (vgl. z.B. das Urteil „Internetversteigerung II”). Auch dann, wenn eine Haftungsprivilegierung griff, musste ein Provider zumindest einen Unterlassungsanspruch erfüllen, wenn er „Prüfpflichten” verletzt hatte.

Es war schon seit jeher fraglich, ob diese Ansicht des BGH einer europarechtlichen Überprüfung standhalten würde: Die E-Commerce-Richtlinie, die die Haftungsprivilegierungen vorschreibt, spricht nur von einer (Nicht-) „Verantwortlichkeit” der Provider. Eine Differenzierung nach Unterlassungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen, wie sie der BGH annimmt, ist im Wortlaut der Richtlinie nicht angelegt.

Der EuGH hat nunmehr in den letzten Jahren ein eigenes System der abgestuften Verantwortlichkeit aufgebaut (siehe die Urteile „L’Oreàl gegen Ebay”, „Netlog NV” und „Scarlet Extended”). Der EuGHsieht ebenfalls eine Haftung bestimmter Provider vor, wenn sie Sorgfaltspflichten verletzt haben; auch der Gerichtshof sanktioniert also die Verletzung von „Prüfpflichten” (siehe dazu auch Telemedicus). Anders als der BGH bleibt der EuGH aber am Wortlaut der E-Commerce-Richtlinie. Es ist m.E. deshalb durchaus wahrscheinlich, dass der BGH seine Rechtsprechung anpassen wird – freiwillig, oder nach Aufhebung eines Urteils durch den EuGH.

Das Urteil des KG, das Kremer bespricht (Urt. v. 16.4.2013 – 5 U 63/12), schließt sich nun der EuGH-Rechtsprechung an – und stellt sich gleichzeitig gegen die ältere BGH-Rechtsprechung. Dabei erklärt das KG ausdrücklich, dass es mit einem Rechtsprechungswechsel des BGH rechnet. Es sieht also nach einem Grundsatzurteil aus.

Zum Eintrag im CR-Blog.
Telemedicus-Themenseite zur Providerhaftung.
Telemedicus-Themenseite zur Störerhaftung. Artikel vollständig lesen

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