Ein Kommentar von Tobias Kläner
Besser hätte es für das Satire-Magazin Titanic ja gar nicht laufen können. Katapultartig wurde das Blatt von der Wahrnehmungsgrenze weg geschleudert hin zu Sphären höchster medialer Aufmerksamkeit und Berichterstattung. Die Fragen, was Satire darf, wo sie anfängt oder wo sie endet, sind dabei ziemlich nebensächlich. Denn der eigentliche Schaden entstand für den Papst erst, als zum juristischen Mittel gegriffen wurde: Auf einmal waren die streitgegenständlichen Fotomontagen nicht bloß ein paar tausend Titanic-Lesern bekannt, sondern der breiten Öffentlichkeit – anhaltende Diskussion inklusive. Artikel vollständig lesen
Das Satiremagazin Titanic ist immer wieder für einen Aufreger gut. Die aktuelle Ausgabe zeigt Papst Benedikt XVI. mit einer verschmutzten Soutane im Schrittbereich – sowohl auf Vorder- wie auf Rückseite. Nun hat Papst Benedikt eine einstweilige Verfügung gegen Titanic erwirkt: Das Cover darf nicht mehr verbreitet werden; die bisherigen Hefte verschwinden jedoch nicht aus dem Handel. Außerdem forderte Papst Benedikt das Magazin auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Titanic selbst äußert sich zu dem Vorgang in einer Pressemitteilung:
„Benedikt muß uns mißverstanden haben“, erklärte Chefredakteur Leo Fischer. Der Titel zeige einen Papst, der nach der Aufklärung der Spitzelaffäre („Vatileaks“) feiert und im Überschwang ein Glas Limonade über seine Soutane verschüttet hat: „Es ist allgemein bekannt, daß der Papst ein großer Freund des Erfrischungsgetränks ‚Fanta‘ ist.“ Man hoffe nun auf ein persönliches Gespräch mit dem Heiligen Vater, um das Mißverständnis auszuräumen. Die Unterlassungserklärung werde man einstweilen nicht unterzeichnen.
Zulässige Satire oder Herabwürdigung des Kirchenoberhaupts? Meinungs- sowie Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht stehen sich gegenüber, fast wie im Lehrbuch – und hier kommt die Beschwerde von „ganz oben”.