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Wochenrückblick: Online-Piraterie, § 203 StGB, Besteuerung

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+++ EU-Kommission: Studie zur Online-Piraterie jetzt öffentlich

+++ Bundesrat: Gesetzesänderungen zu TMG und § 203 StGB verabschiedet

+++ BGH: Vorschaubilder bleiben rechtmäßig

+++ BfV-Präsident mahnt zu mehr Sensibilität im Umgang mit Massendaten

+++ EU-Kommission: Stärkere Besteuerung von Digitalunternehmen Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vermeintliche Abmahnwelle, Facebook, LSR

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+++ Aufregung um eine Abmahnung wegen Facebook-Share-Funktion

+++ Erstes Urteil zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse

+++ Europe versus Facebook liegt nun beim EuGH

+++ German Wings-Absturz: Die Rolle des Datenschutzrechts

+++ Gutachten stellt Sonderstatus von ARD und ZDF infrage

+++ Netzneutralität: TK-Unternehmen klagen gegen Regelung der FCC Artikel vollständig lesen

BGH: Weitere Entscheidung zur Google-Bildersuche

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Schon im Jahr 2010 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Google-Bildersuche befasst. Heute hat er eine weitere Entscheidung zu der Frage veröffentlicht, ob Google ohne weiteres Vorschaubilder in seiner Suche anzeigen darf. Artikel vollständig lesen

BGH entscheidet erneut über Google Bildersuche

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Der Bundesgerichtshof hat heute erneut entschieden, dass die Thumbnails in Googles Bildersuche urheberrechtlich zulässig sind (Az. I ZR 140/10). Bereits im April 2010 hatte der BGH geurteilt, dass Urheber nicht gegen die Verwendung ihrer Bilder in der Google-Suche vorgehen können, wenn sie diese selbst ohne Schutzvorkehrungen ins Netz gestellt haben.

Nun hat der BGH außerdem klargestellt, dass dies auch gilt, wenn die Fotos durch Dritte mit Einwilligung des Urhebers ins Netz gestellt werden. Aus der Pressemeldung:

„Der Kläger hatte im Streitfall zwar geltend gemacht, er habe den Betreibern der Internetseiten, auf denen die Vorschaubilder der Fotografie eingestellt waren, keine Nutzungsrechte eingeräumt. Darauf kommt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nicht an. Der Kläger hatte nämlich Dritten das Recht eingeräumt, das Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die Anzeige in Vorschaubildern ist – so der Bundesgerichtshof – nicht auf die Anzeige von Abbildungen des Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind.”

Offenbar ist der BGH der Ansicht, dass es nicht darauf ankommt, ob der Urheber in die Verbreitung der konkreten Kopie eingewilligt hat, die Google indiziert hat. Solange der Urheber erlaubt hat, dass seine Bilder auf irgendeiner Webseite veröffentlicht werden, soll Google legitimiert sein, sämtliche Kopien dieser Bilder zu indizieren.

Allerdings sind die Pressemeldungen des BGH eher mit Vorsicht zu genießen. Solange die Entscheidung noch nicht im Volltext verfügbar ist, ist daher Zurückhaltung bei der Interpretation geboten.

Zur Pressemeldung des BGH.
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Die Thumbnail-Entscheidung des BGH im Detail

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Der BGH hat die Entscheidungsgründe zum Urteil über die Google Bildersuche vom 29. April 2010 (Az. I ZR 69/08) veröffentlicht. Die nähere Begründung gibt zum einen Aufschluss darüber, wie das Gericht eine Einwilligung eines Urheberrechteinhabers in die Nutzung durch die Bildersuchmaschine konstruiert. Zum zweiten enthält die Entscheidung ein obiter dictum in Bezug auf Prüfungspflichten des Suchmaschinenbetreibers im Falle von rechtswidrig ins Internet gestellten Bildern. Artikel vollständig lesen

Wer Crawler anlockt… – Thumbnails und Rechtsmissbrauch

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Am 27. Februar 2008 hat das OLG Thüringen ein Urteil zur Verwendung von sog. Thumbnails durch Internet-Suchmaschinen gefällt. Bei Bildersuchen dienen diese stark verkleinerten Abbildungen der Treffer zur Gestaltung der Ergebnislisten: sie werden neben den Links zu den gefundenen Webseiten dargestellt. Das Gericht sieht darin eine Verletzung von Urheberrechten. Im konkreten Fall hat es jedoch einen Unterlassungsanspruch der klagenden Künstlerin verneint. Die Geltendmachung eines solchen stelle einen Rechtsmissbrauch dar. Artikel vollständig lesen

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