Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).
Geht es nach den Ländern, ist das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages nur noch eine Frage der Zeit. Quasi in letzter Minute haben sie damit auch den Weg frei gemacht, um bestimmte journalistische Online-Angebote unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten zu stellen. Auch für die Betreiber von Social Bots kommen neuen Regeln, diese müssen ihre Angebote entsprechend kennzeichnen. Das Bemühen der Staatsvertragsgeber um eine zeitgemäße Medienregulierung bringt damit auch neue Pflichten für Anbieter von Telemedien mit sich, die in der Öffentlichkeit bislang weniger im Fokus stehen. In beiden Fällen sind jedoch die Anwendungsbereiche noch unklar – und die Auswirkungen der Regulierung wohl äußerst beschränkt.
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Am 1. August ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. In erster Linie richtet sich das Gesetz an Betreiber sog. „kritischer Infrastrukturen”. Relativ unauffällig hat sich aber auch eine Änderung des Telemediengesetzes eingeschlichen, die auch für Anbieter von Telemedien neue Sicherheitspflichten vorsieht – von Blogs über Apps bis zu Online-Shops. Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR vor. Artikel vollständig lesen
Anfang April hat das OLG Köln darüber entschieden, ob Google für seine Autocomplete-Vorschläge in der Google-Suche haftet. Heute ist die Entscheidung (Az.: 15 U 199/11) im Volltext erschienen.
Dem Urteil war eine Entscheidung des BGH im vergangen Jahr voraus gegangen. Darin hatte sich der BGH etwas kryptisch zu den Voraussetzungen der Haftung für Autocomplete-Vorschläge geäußert. In seiner Entscheidung nimmt das OLG Köln nun ausführlich und lesenswert zu den Ausführungen des BGH Stellung und macht deutlich, dass es bei den Rechtsfragen um mehr geht als nur die Google-Suche. Artikel vollständig lesen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich kürzlich zum Begriff der journalistisch-redaktionellen Gestaltung von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags geäußert (Az.: 1 S 169/14). Anlass war eine Beschwerde gegen einen Beschluss des VG Stuttgart. Der Betreiber eines Internetportals mit Informationen über Anträge und Ausschreibungen im Baugewerbe hatte von Behörden vergeblich Auskunft zu verschiedenen Vergabeverfahren verlangt. Ein Informationsrecht aus § 9a RStV besteht für Telemedien nach § 55 Abs. 2 und 3 RStV aber nur, wenn diese journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Artikel vollständig lesen
Mitte Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Googles Autocomplete-Funktion Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Den vorgeschlagenen Suchbegriffen sei ein eigener Aussagegehalt zu entnehmen. Wenn Google auf rechtsverletzende Begriffskombinationen hingewiesen wird, muss das Unternehmen reagieren, so der BGH.
Bislang war nur die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs veröffentlicht. Nun ist die Begründung auch im Volltext verfügbar. Wer sich davon klare Antworten erwartet hat, wird allerdings enttäuscht. Artikel vollständig lesen
„Nachrichten immer und überall, dafür steht die Tagesschau.“ So wirbt die Tagesschau auf tagesschau.de für ihre App. Klar, dass Verlage da um ihre Kundschaft fürchten. Im Juni 2011 haben mehrere Verlage die ARD und den NDR, der für die Umsetzung des Telemedienangebots der ARD federführend ist, vor einer Wettbewerbskammer des LG Köln verklagt. Ende September urteilte das Gericht. Ob die Klage vor der Wettbewerbskammer zielführend war, ist zweifelhaft. Und auch die Folgen des Urteils könnten weitreichender sein, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Artikel vollständig lesen
Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Facebook? Darüber entwickelt sich in Deutschland und Österreich Streit. Artikel vollständig lesen