Nichtsendungsbezogen, presseähnlich, unzulässig nach dem Rundfunkstaatsvertrag: Das ist die App der Tagesschau nach Ansicht zahlreicher Zeitungsverleger. Um sie zu verbieten, sind sie 2011 vor Gericht gezogen. Im Oktober dann hieß es am ersten Verhandlungstag: "Sprecht miteinander!" Noch hat das nicht geklappt, und nun ging der Streit in die nächste Runde. Abermals hat das Gericht zur Einigung aufgerufen. Tagesschau.de berichtet:
Bis zum 30. August sollten beide Parteien mitteilen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich sei, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl in der zweiten Verhandlungsrunde. Andernfalls würde am 27. September ein Urteil verkündet.Welche Inhalte der Tagesschau-App sind nun zulässig, welche nicht? Spitzfindige Juristen werden die Frage vielleicht en detail lösen können. Aber gewinnen wird die klagende Presse damit sicher nicht. Den Aufwand sollte sie vielmehr in eines stecken: Attraktive Produkte im Mobilbereich. Die Klage wird dabei jedenfalls nicht helfen können. Artikel vollständig lesen
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Im Streit um die Tagesschau-App geben sich Verleger- sowie Rundfunkseite offenbar kompromissbereit. Das Magazin „Journalist” berichtet:
„Denkbar ist etwa ein Umbau innerhalb des App-Angebots: Videos und Audios könnten stärker nach vorn gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden. Eine komplette Beschränkung im Textbereich auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften, wie es zeitweilig von Verlegerseite vorgeschlagen wurde, sei aber deutlich zu wenig, heißt es ARD-intern.“Zahlreiche Verleger sehen in der App eine Gefahr für den digitalen Zeitungsmarkt. Im Juni 2011 hatten acht von ihnen, darunter Süddeutsche Zeitung und FAZ, Klage vor dem Landgericht Köln gegen die ARD eingereicht (Az. 31 O 360/11). Die App sei ein nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot und damit nach dem Rundunkstaatsvertrag unzulässig (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Der nächste Gerichtstermin ist am 22. März 2012.
Mehrere Zeitungsverlage haben gestern vor der Wettbewerbskammer des LG Köln gegen die ARD und den NDR geklagt. Grund ist die „Tagesschau-App”. Artikel vollständig lesen