Vor einigen Monaten entschied der EuGH im Fall Scarlet Extended. Über die Interpretation dieses Urteils wird weiter gestritten: Einige meinen, das Urteil verbietet jede Art von Netzsperren, andere sehen genau die Gegenansicht bestätigt: Der Gesetzgeber müsse endlich Art. 8 Abs. 3 InfoSoc-RL und Art. 11 Enforcement-RL umsetzen und Netzsperren einführen. Einen lesenswerten Diskussionsbeitrag hat Sven-Erik Heun in den Computer und Recht-News veröffentlicht. Artikel vollständig lesen