Die allgemeine Reaktion auf die Klage von Facebook gegen StudiVZ scheint zu sein: „Wieso erst jetzt?“
Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:
1. Facebook hat erst vergangene Woche einen Rechtsstreit beendet, in dem es sich selbst gegen den Vorwurf wehren musste, den es nun gegen StudiVZ vorbringt: Angeblich hat der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wesentliche Teile seines Codes von dem Network „ConnectU“ übernommen. Facebook konnte schlecht die Verletzung von Eigentumsrechten behaupten, die es möglicherweise nicht einmal besitzt.
2. StudiVZ und Facebook haben schon seit Monaten hinter den Kulissen heiß verhandelt. Offenbar setzte Facebook darauf, den StudiVZ-Eigentümer Holtzbrinck zu einer Fusion oder einem Verkauf zu überreden. Das Problem dabei: Holtzbrinck hat StudiVZ erst Anfang 2007 für einen Kaufpreis von 50 bis 100 Millionen Euro übernommen und ist nun fleißig dabei, es mit seinen anderen Web-Angeboten (SchülerVZ, MeinVZ, Zoomer) zu vernetzen. Der Wille, hier schon wieder zu verkaufen, war daher wohl eher gering. Nichtsdestotrotz wollte Facebook vermutlich erst einmal das Verhandlungsergebnis abwarten. Artikel vollständig lesen
Der Wettbewerb zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ wird nun vor Gericht ausgetragen. Facebook hat StudiVZ vor einem Gericht im kalifornischen San Jose verklagt, als Kopie das intellektuelle Eigentum von Facebook zu missbrauchen.
Weitere Informationen bei FAZ.net.
Update nach dem Klick: Artikel vollständig lesen
„Kein Scherz, du bist der 1.000.000 Besucher heute! Damit bis du […] der Exklusiv-Gewinner für insgesamt 10 möglichen [sic!] iPhones von Apple.“
Wer in den letzten Tagen im Studentenportal StudiVZ eine Nachricht verschickt hat, bekam diese Anzeige eingeblendet. Nicht nur dass die Werbung schlecht aufgemacht und formuliert ist – man kann auch mit guten Gründen behaupten, dass sie rechtswidrig ist. Artikel vollständig lesen
In den letzten Wochen hat StudiVZ mehrere Betreiber von Webseiten abgemahnt, deren Domain-Namen ebenfalls ein „VZ“ enthalten. Es macht dabei Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht geltend. Eingeschüchtert von dem angekündigten Streitwert von über 150.000 Euro haben z.B. „ErstiVZ“, „FickenVZ“ und „PokerVZ“ eingelenkt und sind zum Teil auf andere Domains ausgewichen. Doch selbst wer die Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss die Anwaltskosten von über 2000 Euro bezahlen. Gegen einige Betreiber, die sich nicht auf diesem außergerichtlichen Weg einigen wollten, konnte StudiVZ einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirken. Artikel vollständig lesen
„Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.“
So begründet StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke unter anderem die Änderung der Datenschutzbestimmungen Anfang des Jahres. Welche Gründe noch dahinter steckten, welche Anfragen Strafverfolgungsbehörden am meisten stellen und wie das Geschäft mit personalisierter Werbung läuft, erklärt er im Interview mit Spiegel online.
Update: StudiVZ hat zu dem Interview eine eigene Pressemitteilung herausgeben: Artikel vollständig lesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat StudiVZ abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung sind die neuen StudiVZ-AGB. Deren rechtliche Zulässigkeit war sowohl aus AGB-rechtlicher Hinsicht wie auch aus datenschutzrechtlicher Hinsicht umstritten. Artikel vollständig lesen
Die neuen AGB von StudiVZ haben für einigen Wirbel unter den Mitgliedern gesorgt. Immer noch haben 10 % der Mitglieder den AGB nicht zugestimmt, sagt CEO Marcus Riecke, mit dem Ergebnis ist er aber dennoch „sehr zufrieden“.
Im Interview beim Netzökonom lässt er sich auch ein wenig in die Karten schauen: Artikel vollständig lesen
Die Betreiber des Studentenportals StudiVZ haben sich von den Anwälten getrennt, die für die umstrittenen neuen AGB zuständig waren. Nach Informationen der FAZ sei der entsprechenden Kanzlei das Mandat bereits entzogen. Geschäftsführer Marcus Riecke:
„Die juristischen Texte waren in entscheidenden Details nicht sauber formuliert. Deshalb haben wir uns von der Kanzlei getrennt.“
Telemedicus zu den rechtlichen Problemen bei der AGB-Änderung. Artikel vollständig lesen
StudiVZ will pünktlich zum Jahresbeginn neue AGB einführen. Aber dürfen die das überhaupt? Denn eine nachträgliche Änderung von AGB ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Artikel vollständig lesen
Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzregelungen angekündigt. Am 1. Januar 2008 soll das neue Regelwerk in Kraft treten. Offenbar planen die Betreiber, die Plattform bald mit personalisierter Werbung zu versehen – wie beim amerikanischen Vorbild Facebook.
Artikel vollständig lesen