Der Softwareanbieter Valve darf es seinen Nutzern untersagen, Steam-Accounts zu übertragen. Dies hat das KG Berlin diesen Sommer entschieden (Az.: 23 U 42/14). Damit wies das Gericht die Berufung gegen das Urteil des LG Berlin als offensichtlich unbegründet zurück. Dieses hatte letztes Jahr die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits abgelehnt, worüber ich hier ausführlich berichtet hatte. Das KG setzte sich bei seiner ablehnenden Entscheidung mit drei wichtigen Entscheidungen zum Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke auseinander. Die Entscheidung ist jetzt hier bei Telemedicus veröffentlicht. Ein kurze Übersicht: Artikel vollständig lesen