Dürfen Computerspiele an User-Accounts gekoppelt werden? Über diese Frage hat das LG Berlin Anfang des Jahres entschieden, über die Vorgeschichte haben wir bereits bei Telemedicus berichtet. Hintergrund war die Spieleplattform Steam. Viele gekaufte Computerspiele müssen zur Aktivierung an einen Steam-Account gekoppelt werden – und können so nicht mehr gebraucht weiterverkauft werden. Das LG Berlin entschied, dass Steam-Accounts nicht übertragbar sein müssen – auch nicht vor dem Hintergrund des Erschöpfungsgrundsatzes und der UsedSoft-Entscheidung des EuGH. Mittlerweile liegt das Urteil (Az. 15 O 56/13) im Volltext vor. Artikel vollständig lesen