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Ermittlungen der Kölner StA wegen Reverse-Graffiti?

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Köln hat einige schmutzige Wände. Wer diese nur zum Teil säubert und so – wie in einer Radierung – Bilder schafft, lebt gefährlich. Denn in Köln soll jeder Fall von sogenanntem Reverse-Graffiti durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies schreibt die taz. Artikel vollständig lesen

Emden: Täter verhaftet, Verdächtiger vertröstet

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Gestern verbreitete sich die Meldung wie ein Lauffeuer: Der Mädchenmord von Emden scheint aufgeklärt zu sein. Ein 18-jähriger habe die Tat gestanden, so die Polizei und die Staatsanwaltschaft auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Doch der Fall sorgt auch aus einem weiteren Punkt für Aufsehen: Dem Umgang mit einem früheren Tatverdächtigen. Artikel vollständig lesen

Korruptionsverdacht bei der GEZ: Zu viel GEZahlt?

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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt wegen mindestens einem Bestechungsfall im Umfeld der GEZ. Die „Gebühreneinzugszentrale“ ist die gemeinsame Stelle der Länder zum Einzug der Rundfunkgebüren in Deutschland. Offenbar kam es bei der Auftragsvergabe an Drittfirmen zu Ungereimtheiten.

Die Frankfurter Allgemeine:

Staatsanwalt Alfons Grevener sagte, der Chefeinkäufer und andere „Leute von Rang und Namen“ hätten sich offenbar mit Besuchen in Bordellen und Spitzenrestaurants, bei Formel-1-Rennen und Spielen der Fußball-Bundesliga bestechen lassen.

Auch Geld sei geflossen, „wenn auch nicht die ganz großen Barbeträge“, sondern solche in Höhe von einigen tausend Euro. So seien in einem Fall 12.000 Euro an einen Verein gespendet worden.

Zum Artikel in der FAZ. Artikel vollständig lesen

Klage gegen Kreditkartenfahndung

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Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter hat eine richterliche Entscheidung über die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Halle beantragt.
Auf Hinweis von SAT-1 Redakteuren hatte diese eine Datenabfrage bei allen deutschen Kreditkartenanbietern durchgeführt, um die Kunden einer kinderpornographischen Internetseite ausfindig zu machen.

Vetter wirft den Ermittlungsbehörden vor, die Geldinstitute über ihre Mitwirkungspflicht falsch informiert zu haben. Außerdem habe kein ausreichender Anfangsverdacht vorgelegen, so Vetter.

Zu Udo Vetters Schriftsatz.

Via Heise.
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