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Tagungsband zur #soko15 ist erschienen

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Die Telemedicus Sommerkonferenz 2016 rückt näher. Rechtzeitig vorher präsentieren wir noch den Tagungsband der #soko15. Das Thema der letztjährigen Soko lautete: „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts”.

Ein kurzer Blick in das Inhaltsverzeichnis:

Das Berliner Gedankenexperiment – Zur Neuordnung des Urheberrechts in der
digitalen Welt

von Till Kreutzer

Internetrecht der Dinge
von Sven-Erik Heun und Simon Assion

Ist es Zeit für ein eigentumsähnliches immaterielles Recht an personenbezogenen Daten?
von Tina Krügel

Medienbruch und Sphärentheorie: Rückbesinnung auf Altbewährtes?
von Kai v. Lewinski

Brave New World: Grundrechtsschutz durch Technik
von Agata Królikowski

Rechtsfragen der Robotik
von Thomas Söbbing

Der Tagungsband ist unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE erschienen. Wir bieten ihn als gebundenes Buch über den herkömmlichen Buchhandel an; spürbare Einnahmen erzielt unser Trägerverein Telemedicus e.V. aber nur bei Bestellungen über den Shop von epubli.

Gleichzeitig ist das Buch – Open Access – auch als PDF herunterladbar.

Wir bedanken uns bei allen, die zu unserer Sommerkonferenz und dem Tagungsband beigetragen haben!

Der Tagungsband der Telemedicus Sommerkonferenz 2015 „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ als PDF zum Download.

Den Tagungsband als gebundenes Werk bestellen (25,00 EUR). Artikel vollständig lesen

Aufsatz „Internet(recht) der Dinge“ in der CR erschienen

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Ein kurzer Nachtrag zur Telemedicus Sommerkonferenz 2015:

Den Vortrag zum „Internetrecht der Dinge”, den ich auf der Konferenz gehalten habe, ist als gemeinsamer Aufsatz von Sven-Erik Heun und mir in der CR erschienen (CR 2015, 812). Das Abstract:

Die zunehmende Relevanz des „Internet der Dinge“ führt dazu, dass die klassischen Disziplinen des Internetrechts (Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht) auf Sachverhalte treffen, die früher fast ausschließlich im Sachenrecht behandelt wurden. Es entstehen somit ganz neue juristische Konstellationen. Dennoch wird diese Art des Zusammenwirkens von sachen- und informationsrechtlichen Normen in naher Zukunft zu den alltäglichen Arbeitsaufgaben eines IT-Juristen gehören. Denn im „Internet der Dinge“ sind die physischen Gegenstände nicht nur „Sachen“, sondern auch Träger von immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten und personenbezogenen Daten. Häufig sind die Smart Devices, die an das Internet der Dinge angeschlossen sind, auch Teile eines Telekommunikationsdienstes im TKG.

Der Aufsatz ist online nur über die entsprechenden kostenpflichtigen Datenbanken abrufbar. Eine Privatkopie kann bei Interesse aber bei mir per E-Mail abgefragt werden. Eine verkürzte und angepasste Version des Vortrags wird auch im Tagungsband zur Konferenz erscheinen, der derzeit noch in der Bearbeitung ist.

Die Vortragsfolien sind online abrufbar (PDF).

Themenseite bei Telemedicus zum „Internet der Dinge”.
Artikel vollständig lesen

Artikel zum „Internetrecht der Dinge”

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Auf Datenschutzbeauftragter.info ist ein Artikel erschienen, der sich mit dem #soko15-Vortrag von Sven-Erik Heun und mir zum „Internetrecht der Dinge” beschäftigt:

Auf der Telemedicus Sommerkonferenz in Berlin mit dem Leitsatz „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“, wurde über neue Konzepte und Ideen für die Zukunft des Internetrechts diskutiert. In einem Vortrag wurde die Frage behandelt, wem sog. Smartdevices und die dabei generierten Daten eigentlich gehören. Eine auf den ersten Blick einfach anmutende Frage, die sich bei genauerer Betrachtung gar nicht so leicht beantworten lässt.

Die Folien zu dem Vortrag sind (leicht modifiziert) auch zum Download abrufbar. Eine eigene Zusammenfassung hier im Blog erscheint in den kommenden Tagen.

Zum Artikel auf Datenschutzbeauftragter.info.

Die Folien zum Download. Artikel vollständig lesen

Telemedicus Sommerkonferenz: Anmeldung ist geöffnet

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Telemedicus Sommerkonferenz

Am 29. und 30. August in Berlin veranstaltet Telemedicus zum zweiten Mal die Telemedicus Sommerkonferenz. Nachdem wir 2014 mit dem Thema „Überwachung und Recht” bereits den Zeitgeist getroffen hatten, heißt unser Motto für 2015: Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts.

Themen werden sein:

• Der Roboter als softwaregesteuerte, bewegliche und zum Teil autonome Maschine
• Rough Consensus and Running Code
• Regulierung durch Standards: Härter, als es scheint!
• Internetrecht der Dinge
• Die Zukunft des Urheberrechts: Wege aus der Sackgasse
• Datenschutzrecht nach dem „Big Bang“
• Grundrechtsschutz durch Technik

Auch 2015 wird es bei den Sprechern wieder eine bunte Mischung aus etablierten Profis und hochklassigen Newcomern geben, die Diskussion mit dem Publikum wird wieder offen und und bunt. Gegenüber dem letzten Jahr sind wir aber bei den Formaten innovativer geworden: Es wird Referate, Co-Referate und „Lightning Talks” geben, die eher auf eine Diskussion mit dem Publikum ausgelegt sind. Wir verlangen außerdem in diesem Jahr geringe Eintrittsgebühren: Zwischen 5 und 35 Euro.

Hier geht es zur Konferenzwebseite und Anmeldung.

Artikel vollständig lesen

Save the Date: #Soko15 zur Zukunft des Internetrechts

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Die Telemedicus Sommerkonferenz 2014 war ein voller Erfolg – und wird sich wiederholen. Sie findet dieses Jahr erneut statt:

  • Die Konferenz wird am 29. und 30. August 2015 in Berlin statt finden.
  • Veranstaltungsort ist wieder die Hertie School of Governance in Berlin Mitte.
  • Thema: Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts.

Mit dem Thema „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ wollen wir uns ganz gezielt von der „normalen” rechtspolitischen Diskussion lösen, die das Internetrecht derzeit ohnehin prägt, und stattdessen „kreativ und genial” werden.

Was ist damit gemeint? Wir merken, dass wir in einer Zeit leben, in der sich unsere Lebenswelt zunehmend und rasend schnell technologisiert. Selbst erfahrene Telemedicus-Blogger, die seit Jahren über rechtliche Zukunftsthemen schreiben, sind verblüfft, wie krass die nun anstehenden Entwicklungen sich auswirken können und wie nahe aktuelle Rechtsfragen mittlerweile an Fragen heranreichen, die bisher als Science Fiction galten. Selbstfahrende Autos, Virtual Reality, Roboterrecht: all dies beschäftigt mittlerweile nicht mehr nur Schriftsteller, sondern auch Rechtsanwälte, Rechtspolitiker – und bald auch Richter.

Wir denken, dass es in dieser Situation Sinn macht, nicht nur einen, sondern zwei Schritte voraus zu denken.

Bisher sind die folgenden Themen angedacht: Artikel vollständig lesen

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