Von der Margarine-Verordnung bis zum Bausparkassengesetz: Fast alles ist in Deutschland irgendwie und irgendwo gesetzlich geregelt. Die Fülle der Rechtsvorschriften ist unüberschaubar und doch verändert sich die Rechtslage ständig. Wie kann man da den Überblick behalten?
Szenenwechsel: Ob Armbanduhr oder Kühlschrank, unser tägliches Leben wird von Software gesteuert. Milliarden Zeilen von Code werden ständig neu erstellt, gewartet und überarbeitet. Auch hier fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Doch in der Informatik gibt es dafür Lösungen. Versionsverwaltung nennt sich die Technik, mit der mehr oder weniger komplexe Software-Projekte koordiniert und archiviert werden können.
Sehen Sie die Gemeinsamkeiten? Dann geht es Ihnen wie Stefan Wehrmeyer. Der Software-Entwickler hatte vor Kurzem eine Idee: Warum nicht Werkzeuge der Software-Entwicklung nutzen, um Gesetzestexte systematisch zu archivieren, inklusive aller Änderungen und der Entstehungsgeschichte? Mit Hilfe eines Git-Repositories hat er angefangen, den aktuellen Stand der Gesetzgebung zu erfassen. Ein spannendes Projekt, das er im Interview mit Telemedicus genauer erklärt. Artikel vollständig lesen
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in einem Schlussantrag zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Software Stellung genommen. Danach sind die Funktionalitäten eines Computerprogramms nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil dies einem Ideenschutz nahekommt.
„Ließe man zu, dass eine Funktionalität eines Computerprogramms als solche geschützt wird, würde man demnach zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren. „
Weiterhin sieht er Programmiersprachen als bloße Ausdrucksform und damit als nicht urheberrechtlich geschützt:
„Da die Programmiersprache ein Element ist, mit dem der Maschine Befehle erteilt werden können, muss sie z. B. der Sprache eines Romanautors gleichgesetzt werden. Die Programmiersprache ist somit das Mittel, um sich auszudrücken, nicht aber die Ausdrucksform selbst.“
Die Pressemitteilung von GA (EuGH) Yves Bot im Volltext.
Artikel EU-Generalanwalt sieht Grenzen für Urheberrecht bei Software bei heise.de. Artikel vollständig lesen
„Studienarbeit“ nennt sie sich in Göttingen, die Seminararbeit im Schwerpunktbereich, den Studenten in wohl allen Bundesländern nach neuer Prüfungsordnung absolvieren müssen.
Meine eigene Studienarbeit beschäftigte sich mit Fragen zur vertraglichen Einordnung von Softwareverträgen. „Die vertragstypologische Einordnung von Softwareerstellungs- und Überlassungsverträgen im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung“ lautete der volle Titel. Dabei handelt es sich um ein Thema, das wie kaum ein anderes im IT-Recht über Jahre hoffnungslos zerstritten war. Artikel vollständig lesen