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Selbsthilfe bei Computerprogrammen und Schranken: Was ändert sich durch die Reform des Urheberrechts?

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Der neue Referentenentwurf des BMJV zur Umsetzung der DSM-Richtlinie ändert in Teilen auch das Recht über den Schutz von Computerprogrammen (§§ 69a ff. UrhG). Wenig diskutiert wurde bislang, ob sich auch das Selbsthilferecht zur Durchsetzung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen an Computerprogrammen ändert – die Frage also, inwieweit Software geknackt werden und ob die geknackte Software überhaupt verwendet werden darf. Unser Gastautor Marvin Gülker geht dieser Frage nach. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Yelp, Lebensmittelgeschmack, Digitalkabinett

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+++ OLG München: Yelp darf Gesamtbewertung nicht verzerren

+++ EuGH: Geschmack von Lebensmitteln ist kein Werk

+++ Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel

+++ EU-Kommission: Fingerabdrücke im Personalausweis sollen Pflicht werden

+++ Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU-Urheberrechtsreform Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: beA, Shazam, EU-Urheberrecht

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+++ beA gestartet – Status Aktiver und Nichtaktiver ist öffentlich

+++ LG Nürnberg-Fürth: Urheberrecht und Offenlegung von Softwarelücken

+++ Datenschutzbehörden wohl stark belastset

+++ EU-Kommission: Apple darf Shazam kaufen

+++ EU-Urheberrechtsreform: Nächte Woche Abstimmung im Parlament Artikel vollständig lesen

BGH veröffentlicht UsedSoft-II-Entscheidung

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Im Sommer 2012 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Verfahren Oracle gegen UsedSoft – eine Grundsatzentscheidung über den Handel mit Softwarelizenzen, die das IT-Recht seitdem konstant in Atem hält. Hintergrund war damals ein Vorlageverfahren des Bundesgerichthofs. Dieser hat nun seine Folgeentscheidung in dem Verfahren veröffentlicht und einige interessante Details zu den Rechtsfragen rund um den Handel mit Softwarelizenzen ergänzt. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg kippt Weiterverkaufsverbot von SAP-Lizenzen

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Das Softwareunternehmen SAP kann den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen nicht AGB-rechtlich verbieten. Das hat das LG Hamburg heute im Fall Susensoftware gegen SAP entschieden (Az. 315 O 449/12).

Susensoftware verkauft gebauchte Softwarelizenzen, unter anderem von SAP-Software. SAP stellt allerdings den Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen in seinen AGB unter Zustimmungsvorbehalt – verbietet ihn also erst einmal. Dagegen wandte sich Susensoftware: Das Unternehmen sah in dieser Zustimmungsklausel eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und strengte eine rechtliche Überprüfung vor dem LG Hamburg an.

Der Fall steht im Lichte des UsedSoft-Urteil vom EuGH aus dem Jahr 2012. In diesem medienrechtlich vielbeachteten Urteil hatte der EuGH den Handel mit gebrauchten Lizenzen für grundsätzlich zulässig erklärt. UsedSoft hatte mit gebrauchter Oracle-Software gehandelt, obwohl Oracle die Lizenzen nur als „nicht abtretbar” eingeräumt hatte. Es ging dort um die spannende Frage, ob man den Erschöpfungsgrundsatz bei nichtkörperlichen Programmkopien anerkennt. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass die Weiterveräußerung von Vervielfältigungsstücken zulässig ist, die einmal in Verkehr gebracht wurden. Anders als etwa beim Weiterverkauf von Datenträgern wie DVDs und CDs war zuvor nicht klar, ob auch nichtkörperliche Programmkopien unter den Erschöpfungsgrundsatz fallen. Der EuGH bejahte dies unter anderem mit der Überlegung, dass die nichtkörperliche Kopie der körperlichen wirtschaftlich gleichstehe.

Dem Urteil des LG Hamburg liegt also ein ähnlich gelagerter Sachverhalt zugrunde wie im Fall UsedSoft: In beiden Fällen versuchten die Softwareunternehmen, den Lizenzvertrieb vertraglich einzudämmen. Das LG Hamburg hat nunmehr die Rechtswidrigkeit der SAP-Zustimmungsklausel festgestellt.

Gewiss ist jedem Softwareunternehmen der Handel mit gebrauchten Lizenzen missliebig; schließlich geht es um Geld, das ihnen umso mehr entgeht, je stärker der Gebrauchtmarkt ist. Daher besteht bei Softwareunternehmen das Bedürfnis, den Vertrieb mit Gebrauchtlizenzen so klein wie möglich zu halten. Das wird nun immer schwieriger. Denn auch wenn das Urteil des LG Hamburg nach dem UsedSoft-Urteil wohl keine rechtliche Überraschung bietet (der Volltext ist noch nicht verfügbar), so manifestiert es doch die Marschroute in Richtung Rechtssicherheit für den Gebrauchthandel von Softwarelizenzen.
Zur Meldung bei heise online. Artikel vollständig lesen

BGH zum Schutz von Videospielen – Vorlagebeschluss im Volltext

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Im Februar hat der Bundesgerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Darin geht es um technische Schutzmaßnahmen bei Videospielen. Ein sehr spannender Fall, der an die urheberrechtlichen Grundlagen beim Schutz von Computerspielen geht. Der Beschluss des BGH ist nun im Volltext verfügbar – und dieser ist durchaus lesenswert. Artikel vollständig lesen

Gewährleistung nach „rooting“ verweigert? – vzbv sucht Betroffene

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen der Händler daraufhin die gesetzliche Gewährleistung versagt hat. Ein solcher Root kann nötig werden, wenn man das aktuellste Betriebssystem auf seinem Handy installieren möchte. Das ist oft der Fall, wenn Nutzer neue Funktionen erhalten oder Fehler beheben. Das kann jedoch zu Problemen mit den Herstellern führen, da viele Hersteller in der Praxis nach einem Root keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr akzeptieren.

Das Portal „Surfer haben Rechte” hat deshalb einen Aufruf gestartet, um dieses Thema künftig stärker zu verfolgen:

Selbstverständlich kann vom Hersteller des Telefons nicht verlangt werden, dass er für die modifizierte Software Support übernimmt. Gleichermaßen gelten die Gewährleistungsansprüche nicht mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.

Nicht genannt werden iOS-Nutzer, die einen „Jailbreak“ durchgeführt haben. Ob der vzbv hier einen qualititativen Unterschied zwischen iOS-Jailbreak und Android-Root in Bezug auf die Gewährleistung sieht, ist nicht bekannt. Betroffene können sich über ein Kontaktformular an den vzbv wenden.

„Rooting vs. Gewährleistung” bei Surfer haben Rechte.
Telemedicus zum eventuellen Gewährleistungsverlust bei einem Jailbreak. Artikel vollständig lesen

Jailbreak: Erlaubt oder nicht?

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„iOS 6.1 ist geknackt” berichteten mehrere Medien Anfang Februar. Was fast wie ein Aufatmen klang, wurde vielfach auch kritisch gesehen. Angeblich habe ein Jailbreak gewichtige rechtliche Konsequenzen: Gewährleistung futsch, Service verweigert. Doch stimmt das wirklich? Können sich Unternehmen aus der Schlinge ziehen, wenn Nutzer ihr Telefon „gejailbreaked“ haben? Artikel vollständig lesen

Software in der Cloud – natürliches Ende des Filesharing?

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Die Kalender-App von Google kann man nicht illegal herunterladen. Der Grund ist einfach: Sie gibt es nur online – ausführbar nur direkt über den Browser. Die Software läuft auf Googles Servern. Stellt sich die Frage: Wann läuft auch umfangreiche Software wie Photoshop nur noch im Browser? Der Ruf nach schärferen Gesetzen wäre jedenfalls obsolet, wenn es soweit ist. So meint zumindest Stephan Schaberl vom Cyber Magazin:

Es ist – einfach gesagt – unmöglich, eine solche Software ohne zu bezahlen zu benutzen. Und da immer mehr Anbieter anfangen, ihre Services online anzubieten, wird Softwarebesitz, und damit das Raubkopieren, immer mehr zu einem Auslaufmodell.

Ist die ganze Aufregung um Filesharing hinfällig, weil neue Geschäftsmodelle es ohnehin aussterben lassen? Was taugt das „Modell Spotify” für Software? Artikel vollständig lesen

Plagiatsjägerin Weber-Wulff: Software ist höchstens Hilfsmittel

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Ein native speaker wird stutzig, wenn er die eigene Sprache in einem fremden Text nicht versteht. Debora Weber-Wulff ist Amerikanerin und ihr passierte genau das in einer Hausarbeit: Sie las, merkte auf, recherchierte – und fand ihr erstes Plagiat!

Heute entlarvt die Professorin der HTW Berlin Plagiate mit anderen Wissenschaftlern und Aktivisten auf VroniPlag. Sie hat am Freitag an der Universität Konstanz einen Gastvortrag über Software zur Plagiatserkennung gehalten. Ihr Fazit: Eine verlässliche Softwarelösung gibt es nicht. Artikel vollständig lesen

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