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BGH zu Bildveröffentlichung und Sitzungspolizei

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Der BGH hat gestern über die Frage entschieden, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen zu den Wertungen des Presserechts stehen. Hintergrund des Streits ist: In aufsehenserregenden Prozessen beschränken Gerichte häufig die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Insbesondere geht es dabei meist um Fotos der Angeklagten, die nur anonymisiert oder in bestimmten Bildformaten gezeigt werden dürfen. Nähere Ausführungen, auch zur Rechtsprechung des BVerfG, finden sich in einem Aufsatz von Steffen Pruggmayer und mir, K&R 2011, Jahr: 2011, 234, 238 (bei IV. – 4.). Artikel vollständig lesen

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