Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um den Online-Videorekorder save.tv entschieden. Schon im Jahr 2006 hatte das OLG Dresden sich mit der Sache befasst und den Online-Dienst zum Aufzeichnen von Fernsehsendungen für rechtswidrig erklärt. Im Jahr 2009 hatte der Bundesgerichtshof den Streit dem OLG erneut vorgelegt: Das Gericht habe nicht ausreichend geklärt, wer die Aufzeichnungen im technischen Sinne überhaupt vornimmt – der Nutzer oder der Diensteanbieter. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat heute entschieden, dass Online-Videorecorder in der Regel unzulässig sind. Im konkreten Fall ging es um das Angebot „Shift.tv“. Dort können Nutzer im Internet per Klick einzelne Fernsehsendungen aufnehmen lassen und diese dann anschließend downloaden. Eine Basisversion des Dienstes ist kostenlos, Premium-Nutzer zahlen eine monatliche Gebühr. Der Privatsender RTL hatte gegen diese Aufnahmen geklagt und sah sich in seinen Senderechten verletzt. Artikel vollständig lesen