Manchmal hat man den Eindruck, dass Google ein Gespür dafür hat, den Finger in die Wunden des deutschen Medienrechts zu legen. Neuestes Beispiel: „Instant Preview”, die neue Vorschaufunktion, die Google gestern vorgestellt hat. Neben den Suchergebnissen will Google künftig Screenshots der gefundenen Seiten anzeigen, um den Nutzern einen schnelleren Eindruck der gelisteten Webseiten zu ermöglichen.
Mal wieder hat Google damit einen Nerv getroffen. Denn urheberrechtlich sind solche Screenshots eine knifflige Angelegenheit. Artikel vollständig lesen
Häufig werden in Gerichtsverfahren Screenshots als Beweismittel vorgelegt. Auch in Prozessen, wo es um Filesharing geht. Auf den Bildern ist dann zu sehen, mit welcher IP-Adressse zu welchem Zeitpunkt welche Datei angeboten wurde. Das Ganze sieht in etwa so aus:
Das Problem: Dieser Screenshot ist gefälscht. Eine Gruppe schwedischer Filesharing-Aktivisten hat eine Internetseite veröffentlicht, auf der mit wenigen Klicks solche Fälschungen hergestellt werden können. Sie wollen damit zeigen, wie einfach es ist, solche Beweismittel zu manipulieren. Und das mit Erfolg. Zwar lassen sich die Erzeugnisse der Internetseite relativ einfach enttarnen. Mit wenigen Mitteln lassen sich auf ähnliche Art jedoch auch nahezu perfekte Fälschungen herstellen.
Auch einige Gerichte haben das Problem bereits erkannt. Aber bei weitem noch nicht alle. Zumal sich die Frage stellt: Was ist die Alternative?