Manchmal hat man den Eindruck, dass Google ein Gespür dafür hat, den Finger in die Wunden des deutschen Medienrechts zu legen. Neuestes Beispiel: „Instant Preview”, die neue Vorschaufunktion, die Google gestern vorgestellt hat. Neben den Suchergebnissen will Google künftig Screenshots der gefundenen Seiten anzeigen, um den Nutzern einen schnelleren Eindruck der gelisteten Webseiten zu ermöglichen.
Häufig werden in Gerichtsverfahren Screenshots als Beweismittel vorgelegt. Auch in Prozessen, wo es um Filesharing geht. Auf den Bildern ist dann zu sehen, mit welcher IP-Adressse zu welchem Zeitpunkt welche Datei angeboten wurde. Das Ganze sieht in etwa so aus: