Ein neuer Fall von „Internetmobbing“ hat die Rechtsprechung beschäftigt. Wird eine Mitschülerin in einem Weblog beleidigt, rechtfertigt das nicht unbedingt einen Schulausschluss. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof vor gut einem Monat entschieden (Az. 9 S 1056/11). In einem ungleich ähnlichen Fall ließ der BayVGH vor ca. einem Jahr einen weniger scharfen Verweis noch durchgehen. Artikel vollständig lesen