+++ Bundespresseamt klagt gegen Datenschutzbeauftragten
+++ Schiedsvorschlag: Google soll 5,8 Millionen für Nutzung von Presseerzeugnissen zahlen
+++ Verlagsbeschwerden über Google News Showcase
+++ EuGH-Generalanwalt zu Schufa-Scoring
+++ GFF-Klage gegen Redaktionsdurchsuchung wegen Verlinkung
+++ BVerwG: Twitter-Direktnachrichten des BMI müssen nicht offengelegt werden
+++ NIS 2.0: EU-Parlament einigt sich auf neue Cybersicherheitsstrategie
+++ Bundesregierung wirbt für Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung
+++ Strengere Regeln für digitale Sprachassistenten
+++ DSGVO: Bonitätsprüfung vor dem EuGH
+++ Coronanachverfolgung: Partybesucher im offenen Verteiler
+++ YouTube sperrt Fehlinformationen über Impfungen und RT Deutsch
+++ OLG München: muenchen.de ist zu presseähnlich
+++ Neuerungen bei NetzDG und Cyberstalking in Kraft getreten
+++ ID Wallet: Ausweis-App wieder zurückgezogen
+++ DSGVO: Bußgeld gegen Vattenfall wegen intransparenter Kundenanalysen
+++ VG Wiesbaden legt EuGH Fragen zur Datenverarbeitung durch SCHUFA vor
+++ EU-Parlament: Koalition gegen Web-Tracking bei Online-Werbung
+++ DSGVO: Schadensersatz wegen Schufa-Meldung
+++ Bundestag beschließt Bestandsdatenauskunft
+++ BfDI mahnt zur Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz in Justiz und Strafverfolgung
+++ Bundestag beschließt Bürgernummer
+++ DSGVO: Grindr droht 10 Mio. Bußgeld
+++ DSGVO und Meinungsfreiheit: Deutschland hat keine Ausnahmen gemeldet
+++ EU-Urheberrechtsreform: Internetpioniere gegen Upload-Filter
+++ Bundesregierung soll Gesetzentwurf gegen DSGVO-Abmahnmissbrauch vorlegen
+++ OLG München bestätigt Urteil zur Netzsperre von kinox.to
+++ Hessische Datenschutzbehörde prüft SCHUFA-Auskunftsverfahren
+++ Kritische Resolution zum transatlantischen Privacy Shield
+++ Apple verbietet App-Anbietern Hintergrund-Krypto-Mining
+++ Bürgerrechtler Meinhard Starostik gestorben Artikel vollständig lesen
+++ Erste Beratung zum IT-Sicherheitsgesetz
+++ BGH: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa drohen
+++ BGH: Keine Vorabprüfung des Wahrheitsgehaltes von Online-Bewertungen
+++ LG Frankfurt: Bundesweiter Verbot des Fahrdienstes UberPOP
+++ Vorratsdatenspeicherung: Leitlinien im Juni 2015 erwartet Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat die Termine für seine nächsten Verhandlungen und Entscheidungen bekannt gegeben. Über einige Verfahren hat Telemedicus zuletzt berichtet. Es folgt eine Übersicht zu solchen Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht, sowie dem Gewerblichem Rechtsschutz.
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+++ LG Köln entscheidet über Beschwerde – Redtube-Abmahnungen
+++ LG Berlin entscheidet zum Fall vzbv gegen Valve
+++ BGH: Usedsoft II im Volltext veröffentlicht
+++ BVerwG: Springer hätte ProSiebenSat.1 Media übernehmen dürfen
+++ BGH: SCHUFA muss Gewichtung ihrer Daten nicht preisgeben
+++ Snowden für Friedensnobelpreis nominiert Artikel vollständig lesen
Die Schufa kennzeichnet die Möglichkeit einer kostenfreien Auskunft gemäß § 34 BDSG auf ihrer Internetpräsenz nur mangelhaft. Hierauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Schufa wirbt in erster Linie mit kostenpflichtigen Auskünften. Dabei enthält die kostenfreie Variante meist alle wesentlichen Daten. Dazu gehören die Wahrscheinlichkeitswerte und eine Auflistung der gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und den Schufa Basisscore. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen wird der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt:
Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie ist erst über mehrere „Klicks“ unter dem Button „Auskünfte“ oder „Produkte“ zu finden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt von diesem Recht Gebrauch zu machen. Beim Abschluss eines Handyvertrages oder Kreditvertragsverhandlungen beispielweise wirken bei der Schufa falsch eingetragene Daten schnell zu Lasten des Bürgers.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen.
Anleitung zur kostenlosen Schufa-Auskunft. Artikel vollständig lesen