+++ Böhmermanns Schmähgedicht: Verfassungsbeschwerde erfolglos
+++ Vernetzte Produkte: EU-Kommission will Zugang zu Daten regeln
+++ Viele Hasskommentare nach Tötung von Polizisten
+++ Brandenburger Ministerin für Nutzung von Luca-Daten bei schweren Straftaten
+++ CNIL: Google Analytics rechtswidrig Artikel vollständig lesen
+++ Generalanwalt Maciej Szpunar zur Haftung von Filesharing-Plattformen
+++ LG Hamburg bestätigt teilweises Verbot des Schmähgedichts
+++ Presse-Leistungsschutzrecht: LG Berlin äußert Zweifel an Wirksamkeit
+++ Fake News auf Facebook: LG Würzburg startet mit mündlicher Verhandlung
+++ OLG Düsseldorf äußert Zweifel an Verbot von Bestpreisklauseln
+++ Google macht Datenschutzerklärung für Android-Apps zur Pflicht Artikel vollständig lesen
+++ EuGH setzt enge Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
+++ Laut Facebooks Transparenzbericht mehr Vorgehen gegen Hatespeech
+++ OLG Karlsruhe: Google nicht zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten verpflichtet
+++ US-Geheimdienste: Putin soll Wahlbeeinflussung angeordnet haben
+++ OLG Köln untersagt Journalisten Behauptungen im „Faktencheck„
+++ Schmähgedicht: Auswärtiges Amt muss Auskunft über rechtliche Einschätzung geben
+++ Autonomes Fahren: Intel will sich bei Here beteiligen
+++ BKartA gibt Fusion von CTS Eventim und FKP Scorpio frei
+++ BKartA sollte Verbraucherschutzbehörde werden
Wegen unserer Winterpause berücksichtigt dieser Wochenrückblick die Geschehnisse seit dem 19. Dezember 2016. Artikel vollständig lesen
Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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