+++ BVerwG: Vorratsdatenspeicherung unionsrechtswidrig
+++ BVerfG: Urteilsverfassungsbeschwerde wegen Verwertung von Encrochat-Daten unzulässig
+++ OLG Hamm: Kein Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß von Facebook
+++ VG Hannover: Theaterstück stellt keine unzulässige politische Einflussnahme dar
+++ Ampelkoalition: Wohl kein Digitalministerium
+++ Facebook schafft Gesichtserkennung ab
+++ Bundesrat will Datenschutz in Bundesmeldegesetz stärken
+++ EuGH-Vorlage zu Gesundheitsdaten und Schadensersatz nach DSGVO
+++ EuGH entscheidet über illegales Streaming
+++ Bundestag verabschiedet neues BDSG
+++ Bundestag verabschiedet neue IT-Sicherheitspflichten
+++ BGH: Panoramafreiheit gilt auch bei nicht ortsfester Kunst
+++ VG Hamburg: Facebook darf WhatsApp-Daten nur mit Einwilligung nutzen
+++ Kohl-Protokolle: LG Köln spricht eine Million Euro Schadensersatz zu Artikel vollständig lesen
Die Diskussion um das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint kein Ende zu nehmen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Regierungskoalition die Initiative diesen Freitag wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat – in einer abgewandelten Form.
Auch wenn die neue Variante einige Bedenken ausräumt, bleibt doch ein weiteres Problem: Prof. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt in einem Kurzgutachten zu dem Ergebnis, dass möglicherweise europarechtliche Vorgaben dazu führen könnten, dass das neue Gesetz von vornherein unwirksam wäre. Grund hierfür ist das Notifikationsverfahren nach der Richtlinie 98/48/EG. Ist das tatsächlich so – und welche Folgen könnte es haben? Artikel vollständig lesen
Steht einem Anschlussinhaber aufgrund eines Provider-Fehlers kein Internet zur Verfügung, kann der Anschlussinhaber für den Ausfall Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH Ende Januar entschieden. Seit letzter Woche gibt es das Urteil im Volltext. Wir haben es uns genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
Steht einem Anschlussinhaber aufgrund eines Provider-Fehlers kein Internet zur Verfügung, kann der Anschlussinhaber für den Ausfall Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH heute entschieden, wie er in einer Pressemeldung mitteilte. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat heute über einen möglichen Auszahlungsanspruch gegen eine Bank nach einem Pharming-Angriff entschieden. Dieser sei zwar entstanden, aber durch Aufrechnung erloschen. Die Bank habe nämlich einen entgegenstehenden Schadensersatzanspruch gegen den Kontoinhaber, wenn dieser trotz deutlicher Hinweise seiner Bank Daten an Unberechtigte preisgebe.
Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat.
Seit dem 31.10.2009 besteht mit § 675v II BGB allerdings eine Haftungsprivilegierung für Schadensersatzansprüche. In Fällen einfacher und leichter Fahrlässigkeit entfällt dann ein solcher. Die Bank könnte dann auch nicht aufrechnen.
Zur Mitteilung der Pressestelle des BGH.
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