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Ein Gastbeitrag von Hannfried Leisterer
Die Europäische Kommission hat am Dienstag dieser Woche bekannt gegeben, dass sie sich mit den USA auf ein neues Datenschutzabkommen einigen konnte. Das neue Abkommen trägt die Bezeichnung „EU-US Privacy Shield” und soll die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2015 für rechtswidrig erklärte Safe-Harbor-Regelung ersetzen.
„Safe Harbor” hatte bis zur Entscheidung des EuGH als Grundlage dafür gedient, dass die persönlichen Daten von Bürgern der europäischen Union in den USA verarbeitet werden konnten. Der EuGH entzog der Datenübermittlung aber diese Grundlage, insbesondere weil die Daten durch die weitgehende US-Sicherheitsgesetzgebung nicht ausreichend geschützt seien. Als Folge des Urteils mussten sowohl die EU als auch die USA eine neue Regelung vereinbaren, um zu verhindern, dass der Informationsaustausch eingeschränkt werden muss. Die EU-Datenschützer hatten der Kommission bis Ende Januar eine Frist gesetzt, ein neues Abkommen auszuhandeln. Artikel vollständig lesen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-362/14 Maximilian Schrems v. Data Protection Commissioner entschieden. Der Gerichtshof entschied erwartungsgemäß, dass die Safe Harbor Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 (2000/520/EG) („Safe Harbor Entscheidung”) ungültig ist, da die USA kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.
In seinem Urteil hat der EuGH zahlreiche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten vorgelegt, die zukünftig zu beachten sind. Einige davon sorgen derzeit für hohe Rechtsunsicherheit. Hierzu 5 Fragen – und 5 Antworten. Artikel vollständig lesen
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Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben sich diese Woche mit den Auswirkungen der Überwachungsmaßnahmen durch die NSA befasst. In einer gemeinsamen Stellungnahme drohen sie einen gewaltigen Schritt an: Das Safe-Harbor-Abkommen, Grundlage für einen großen Teil des Datentransfers zwischen Europa und den USA, auszusetzen.
Eine Ankündigung wie ein Paukenschlag – die sich rechtlich aber kaum halten lässt. Artikel vollständig lesen