Drei kurze Updates zum Vortrag zum „Internet(recht) der Dinge”, den ich auf der vergangenen Telemedicus Sommerkonferenz gehalten habe: Artikel vollständig lesen
Der BGH hat vor einigen Tagen die Entscheidungsgründe zum Fall der „Kohl-Tagebücher” (Az.: V ZR 206/14) veröffentlicht. Das Urteil betrifft den Zusammenhang zwischen Datenträgern und den auf diesen aufgespielten Daten. Damit behandelt der BGH eine der Grundfragen, die sich beim „Internetrecht der Dinge” stellen: Fallen die Verfügungsrechte an Daten und das Eigentum am Datenträger zwangsläufig zusammen? Artikel vollständig lesen
Auf Datenschutzbeauftragter.info ist ein Artikel erschienen, der sich mit dem #soko15-Vortrag von Sven-Erik Heun und mir zum „Internetrecht der Dinge” beschäftigt:
Auf der Telemedicus Sommerkonferenz in Berlin mit dem Leitsatz „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“, wurde über neue Konzepte und Ideen für die Zukunft des Internetrechts diskutiert. In einem Vortrag wurde die Frage behandelt, wem sog. Smartdevices und die dabei generierten Daten eigentlich gehören. Eine auf den ersten Blick einfach anmutende Frage, die sich bei genauerer Betrachtung gar nicht so leicht beantworten lässt.
Die Folien zu dem Vortrag sind (leicht modifiziert) auch zum Download abrufbar. Eine eigene Zusammenfassung hier im Blog erscheint in den kommenden Tagen.