Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).
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Ein Gastbeitrag von Dagmar Gräfin Kerssenbrock.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag kann man mit vier Worten beschreiben: Nichts Neues aus Karlsruhe! Gleichzeitig ist dieses „nichts Neues“ das Bedeutende des Urteils, das Entscheidende für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Artikel vollständig lesen
Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Veränderung ansteht, wird daraus meist ein heikles Politikum. Kein Wunder: Rundfunk muss staatsfern sein, seinen Rahmen geben aber Staatsverträge vor. Auch das jüngste Projekt von ARD und ZDF ist ein Problemfall. Die Anstalten planen einen gemeinsamen Jugendkanal für 14-29-Jährige, wie vor gut einem Jahr bekannt wurde; im Gegenzug steht die Kürzung der Digitalkanäle im Raum.
Ende Oktober dieses Jahres wiesen die Regierungschefs der Länder schließlich ARD und ZDF in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zurecht. Die Sender hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Das inhaltliche Konzept sei noch nicht schlüssig, der Bedarf für ein solches Programm sei noch nicht geklärt, der Kanal könne am Ende doch teurer werden als geplant. Einmal mehr stellt sich die Frage: Welche Vorgaben dürfen Regierungschefs, darf der Staat im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Programm treffen?
Nun bezieht die stellvertretende Vorsitzende im NDR-Verwaltungsrat Dagmar Gräfin Kerssenbrock Position zum MPK-Beschluss. Ihr Fazit ist eindeutig: „Der Beschluss hat keine rechtliche Grundlage”, statuiert sie in einem Positionspapier. Gräfin Kerssenbrock erklärt im Telemedicus-Interview, warum sie den Beschluss der Regierungschefs für rechtswidrig hält. Artikel vollständig lesen
Morgen, am 1. April 2010, tritt der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) in Kraft. Dadurch hat sich einmal mehr auch der Rundfunkstaatsvertrag an entscheidenden Stellen stark verändert. Im Rahmen der Umsetzung der AVMS-Richtlinie haben nun insbesondere die Regelungen zum „Product Placement” in das Gesetzeswerk Eingang gefunden.
Bislang gibt es von offizieller Stelle keine konsolidierte Lesefassung des Vertragswerks, die diese jüngsten Änderungen berücksichtigt. Daher bieten wir (wie schon beim 12. RÄStV) eine solche konsolidierte Fassung des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags als PDF zum freien Download an.
Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 13. RÄStV (PDF, ~525KB).
Rundfunkstaatsvertrag i. d. F. d. 13. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF, ~560KB).
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir allerdings keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit geben. Artikel vollständig lesen