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Zurück ins Funkhaus

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Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag (BVerfG v. 18.7.2018, 1 BvR 1675/16 u.a.)

Ein Gastbeitrag von Dr. Kay E. Winkler

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass die Schaffung des auf Wohnungen anfallenden Rundfunkbeitrags im Grunde verfassungsgemäß ist. Lediglich wegen der für Zweitwohnungen zu entrichtenden Beiträge sind die Landesgesetzgeber nun zu einer Korrektur aufgerufen.

Der staatlich organisierte Rundfunk erfährt durch dieses Urteil eine weitgehende Bestätigung, allerdings auf Kosten des bislang geltenden finanzverfassungsrechtlichen Abgabensystems. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NetzDG, YouTube, Portabilität

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+++ Medienanstalt HSH: Über 10.000 Euro Bußgeld für YouTuber

+++ Geoblocking: EU-Rat verabschiedet Portabilitätsverordnung

+++ EU-Urheberrechtsreform: Binnenmarkt-Ausschuss gegen Filter und für LSR

+++ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages kritisiert NetzDG-E

+++ FBI nimmt Whistleblowerin fest Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Überwachung, SWR, Facebook

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+++ Kanzleramt will Befugnisse des BND einschränken

+++ SWR-Wahlsendung: Nichteinladung der AfD möglicherweise rechtswidrig

+++ Facebook-Initiative gegen Hatespeech

+++ MyTaxi-App: Rabatte für Taxifahrten rechtswidrig

+++ Überwachungsmaßnahmen: Stille SMS wird beliebter

+++ Vorratsdatenspeicherung: D64 legt Verfassungsbeschwerde ein Artikel vollständig lesen

Artikel „Preisregulierung bei Rundfunkplattformen“ zum Download verfügbar

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In der aktuellen Ausgabe der „Multimedia und Recht” (MMR) ist ein Artikel von mir zur Preisregulierung bei Plattformbetreibern erschienen. Die MMR-Redaktion hat freundlicherweise die Zweitveröffentlichung im Internet freigegeben.

In dem Artikel geht es um die verschiedenen Rechtsnormen, die die (potenziell) entgeltliche Beziehung zwischen Rundfunk-Programmveranstaltern und Rundfunkplattformen (z.B. Kabelnetzbetreibern) regulieren. Diese Frage war am Beispiel der „Einspeiseentgelte” in den vergangenen Jahren stark umstritten und ist u.a. auch Gegenstand von zwei aktuellen BGH-Entscheidungen.

Das Abstract:

Das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Programmveranstaltern war in den vergangenen Jahren stark umstritten. Mit seinen Entscheidungen v. 16.6.2015 (Az. KZR 83/13 und KZR 3/14) hat der BGH nun einige der strittigen Fragen beantwortet. Insbesondere ist nun geklärt, dass das Recht für die Gestaltung der Programmeinspeisung kein bestimmtes „Modell“ vorschreibt, aus dem sich auch ungeschriebene Zahlungspflichten herleiten ließen („Must Pay“). Das einschlägige Recht enthält aber sehr wohl bestimmte „Checks and Balances“, die sowohl von Programmveranstaltern als auch von Plattformbetreibern zu beachten sind. Der folgende Beitrag erklärt, aus welchen Normen sich für potenzielle Entgeltzahlungen zwischen Programmveranstaltern und Plattformbetreibern Rechtsfolgen ergeben. Dabei wird auf kartellrechtliche, urheberrechtliche und medienrechtliche Fragen eingegangen; insbesondere § 52d RStV wird vertieft erörtert.

Der Artikel bezieht sich u.a. auch auf meine Dissertation zum Thema Must Carry-Pflichten (PDF). Ein weiterer Aufsatz von mir zum Thema „Must Offer-Pflichten” erschien im Sommer in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2015, 631).

Simon Assion, „Preisregulierung bei Rundfunkplattformen” als PDF zum Download. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Slide to unlock, Pressefreiheit, Google

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+++ BGH kippt Apples Entsperr-Patent

+++ Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

+++ EU-Kommission prüft Reform von Kabel- und Satellitenrichtlinie

+++ Wettbewerbsrecht: Google dementiert Vorwürfe der EU-Kommission

+++ Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts Artikel vollständig lesen

ZDF-Staatsvertrag: Ein Rundfunkurteil mit Nachhilfecharakter

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Ein Gastbeitrag von Dagmar Gräfin Kerssenbrock.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag kann man mit vier Worten beschreiben: Nichts Neues aus Karlsruhe! Gleichzeitig ist dieses „nichts Neues“ das Bedeutende des Urteils, das Entscheidende für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Artikel vollständig lesen

BVerfG: ZDF-StV teilweise verfassungswidrig

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Das Bundeverfassungsgericht hat heute in einem Urteil verkündet, dass der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig ist. Dies geht aus mehreren aktuellen Meldungen von Pressevertretern hervor, die an der öffentlichen Urteilsverkündung teilgenommen haben.

So verstießen die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats gegen das grundgesetzliche Gebot der Staatsferne. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen” müsse demnach drastisch reduziert werden. Außerdem sollen Politiker bei der Auswahl anderer Mitglieder des Fernsehrates keinen bestimmenden Einfluss mehr ausüben dürfen.

Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit einer heftigen Diskussion über die Besetzung einzelner ZDF-Posten vor einigen Jahren.

Mehr dazu auf sueddeutsche.de. Artikel vollständig lesen

Jugendkanal von ARD und ZDF: „Der Beschluss der Ministerpräsidenten hat keine rechtliche Grundlage!“

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Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Veränderung ansteht, wird daraus meist ein heikles Politikum. Kein Wunder: Rundfunk muss staatsfern sein, seinen Rahmen geben aber Staatsverträge vor. Auch das jüngste Projekt von ARD und ZDF ist ein Problemfall. Die Anstalten planen einen gemeinsamen Jugendkanal für 14-29-Jährige, wie vor gut einem Jahr bekannt wurde; im Gegenzug steht die Kürzung der Digitalkanäle im Raum.

Ende Oktober dieses Jahres wiesen die Regierungschefs der Länder schließlich ARD und ZDF in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zurecht. Die Sender hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Das inhaltliche Konzept sei noch nicht schlüssig, der Bedarf für ein solches Programm sei noch nicht geklärt, der Kanal könne am Ende doch teurer werden als geplant. Einmal mehr stellt sich die Frage: Welche Vorgaben dürfen Regierungschefs, darf der Staat im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Programm treffen?

Nun bezieht die stellvertretende Vorsitzende im NDR-Verwaltungsrat Dagmar Gräfin Kerssenbrock Position zum MPK-Beschluss. Ihr Fazit ist eindeutig: „Der Beschluss hat keine rechtliche Grundlage”, statuiert sie in einem Positionspapier. Gräfin Kerssenbrock erklärt im Telemedicus-Interview, warum sie den Beschluss der Regierungschefs für rechtswidrig hält. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Koalitionsverhandlungen, ZDF, Störerhaftung

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+++ BGH: Namensnennung von Kindern Prominenter unter Umständen zulässig

+++ Koalitionsverhandlungen: Störerhaftung, Hostprovider, Zwangsrouter

+++ BVerfG verhandelt über Staatsferne der ZDF-Gremien

+++ LG Freiburg: Unternehmen haftet für Facebook-Post seines Mitarbeiters

+++ BGH: Gesteigerte Störerhaftung von eBay bei eigener Produktwerbung

+++ Regulierungsbehörde geht gegen belgische SABAM vor Artikel vollständig lesen

Übernahme von ProSieben/Sat.1: BVerwG lässt Revision zu

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Es sollte eine der größten Übernahmen in der Medienbranche werden. Im Jahr 2005 wollte die Axel Springer AG die Sendergruppe ProSieben/Sat.1 übernehmen. Daraus wurde jedoch nichts: Die KEK untersagte die Übernahme. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Streit um die Übernahme nun die Revision zugelassen (Az. 6 B 23.12). Artikel vollständig lesen

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