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Am 1. Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag die alte Rundfunkgebühr ab. Zeit nachzufragen, welche Veränderungen mit dem neuen Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einhergehen. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühr für Internet-PC ist zulässig
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Der Passauer Jurist Ermano Geuer erklärt in einem Interview auf Telepolis, warum er den 2013 kommenden Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält. Er hat Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Seiner Ansicht nach hätten die Länder die Rundfunkfinanzierung so nicht ausgestalten dürfen – es handele sich eben nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer. Grund: Im Gegensatz zum Beitrag ist die Steuer nicht an Gegenleistungen geknüpft – und so verhalte es sich bei der haushaltsbezogenen Rundfunkpauschale.
Zum Erlass solch einer Steuer fehlt den Ländern aber die Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lässt sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Es fehlt also bereits an der Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Geuer sieht außerdem den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verletzt. So zahlen ja bislang Haushalte,
die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr (…). Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. (…)
Die Kriterien für die Pauschalierung sind insgesamt sachfremd, was die Regelungen verfassungswidrig macht.
Das Kirchhof-Gutachten aus 2010 zum Rundfunkbeitrag spricht eine andere Sprache: Der Beitrag sei „grundrechtsschonender”; abgabenrechtlich sei Art. 3 GG ausreichend berücksichtigt.
Mit einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist 2013 zu rechnen.
Ermano Geuer zur Klage auf Telepolis.
Telemedicus ausführlich zum Rundfunkbeitrag (Kirchhof-Gutachten). Artikel vollständig lesen
Wer muss keine Rundfunkgebühren bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht im November und entschied: Hartz-IV-Empfänger, die einen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, sowie Rentner mit geringer Altersrente müssen im Einzelfall von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. In solchen Fällen müsse die sogenannte „Härtefallregelung” des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (§ 6 III RGebStV) angewendet werden. Artikel vollständig lesen
Ein privater Fernseher im Wohnzimmer, der Arbeits-PC nebenan, das ist sicherlich kein seltenes Szenario. Rundfunkgebühren muss man allerdings nur einmal zahlen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende April entschieden (Az. 7 BV 10.443). Selbst wenn man als Freiberufler zusätzlich einen internetfähigen PC gewerblich nutzt, rechtfertigt das keine doppelte Rundfunkgebühr. Aus der Pressemeldung:
„Es handele sich bei dem PC des Klägers jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit (§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) unterfalle. Der Wortlaut der Vorschrift spreche dafür, dass es nicht darauf ankomme, ob das im selben Haushalt befindliche Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde. Eine gegenteilige Auslegung, wonach auch das Erstgerät ausschließlich der nicht-privaten Nutzung zuzuordnen sein müsse, um den gewerblichen PC als gebührenbefreites Zweitgerät einzuordnen, entspräche nicht dem Grundsatz der Normklarheit.”
Welche Alternativen gibt es zur GEZ und sind diese tauglich? Ein Artikel in der „Welt“ widmet sich generellen Fragen zur GEZ als Institution. Kurz erwähnt wird der Streit der Öffentlich-Rechtlichen mit der Europäischen Kommission um die Zulässigkeit der Rundfunkgebühren als staatliche Beihilfen.
Der Artikel spricht auch soziale Probleme an:
Da ist zum einen die Sache mit den Hartz IV-Empfängern. Sie müssen seit April 2005 immer wieder auf einem kompliziert formulierten Vordruck einen neuen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen, wenn der alte Bedürftigkeitsnachweis abgelaufen ist. Weil die Bundesagentur für Arbeit sich Zeit lässt mit ihren ALG II-Bezugsnachweisen, müssen viele sozial schwache Gebührenzahler zunächst in Vorleistung treten – alle drei Monate aufs Neue.
Laut Berichten der Bundesagentur für Arbeit nimmt die GEZ hierdurch jährlich dreistellige Millionenbeträge ein, die ihr nicht zustehen.
„Wie geht es weiter mit der Rundfunkgebühr?“ – Zum Artikel in der „Welt“
Interessant in diesem Zusammenhang: Ein Interview mit Hans Buchholz, dem Mann an der Spitze der GEZ, zu lesen in der Frankfurter Rundschau.
„Horrorzahlen“ – Zum Interview in der FR. Artikel vollständig lesen
Keine Gnade für den Gebührenzahler:
Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts unterliegen tragbare Empfangsgeräte auch dann der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie vom Rundfunkteilnehmer nur für wenige Wochen im Jahr in der eigenen Ferienwohnung genutzt und danach wieder mitgenommen werden.
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