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Am 1. Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag die alte Rundfunkgebühr ab. Zeit nachzufragen, welche Veränderungen mit dem neuen Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einhergehen. Artikel vollständig lesen
Der Passauer Jurist Ermano Geuer erklärt in einem Interview auf Telepolis, warum er den 2013 kommenden Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält. Er hat Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Seiner Ansicht nach hätten die Länder die Rundfunkfinanzierung so nicht ausgestalten dürfen – es handele sich eben nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer. Grund: Im Gegensatz zum Beitrag ist die Steuer nicht an Gegenleistungen geknüpft – und so verhalte es sich bei der haushaltsbezogenen Rundfunkpauschale.
Zum Erlass solch einer Steuer fehlt den Ländern aber die Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lässt sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Es fehlt also bereits an der Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Geuer sieht außerdem den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verletzt. So zahlen ja bislang Haushalte,
die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr (…). Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. (…)
Die Kriterien für die Pauschalierung sind insgesamt sachfremd, was die Regelungen verfassungswidrig macht.
Das Kirchhof-Gutachten aus 2010 zum Rundfunkbeitrag spricht eine andere Sprache: Der Beitrag sei „grundrechtsschonender”; abgabenrechtlich sei Art. 3 GG ausreichend berücksichtigt.
Mit einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist 2013 zu rechnen.
Ermano Geuer zur Klage auf Telepolis.
Telemedicus ausführlich zum Rundfunkbeitrag (Kirchhof-Gutachten). Artikel vollständig lesen
Im Dezember 2011 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zugestimmt. Dieser beinhaltet ein verändertes Zahlungsmodell: Ab dem 01.01.2013 wird ein einheitlicher Rundfunkbeitrag pro Wohnung für die Bürgerinnen und Bürger berechnet. Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mieter und den jeweiligen Rundfunkgeräten. Auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ergeben sich Änderungen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben eine Informationsseite zur neuen Rechtslage eingerichtet.

Die Website vermittelt der Allgemeinheit einen gelungenen Überblick zum Themenbereich.
Link zur Website.
Link zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
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